Neue Fördermöglichkeiten

Gründer in den neuen Bundesländern erhalten 80-prozentigen Zuschuss

09.03.2016 von Peter Brenner
Bisher standen Freiberuflern staatliche Fördergelder durch Antragsstellung bei der KfW zur Verfügung. Dieses Programm wird durch ein Beratungsförderungsprogramm des Bundes abgelöst.

Die Förderung der Existenzgründer führt künftig das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als zentraler Ansprechpartner durch Mittel des Europäischen Sozialfonds aus. Es erfolgt ein Zuschuss von 50 Prozent des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro. Die Förderung von Existenzgründern aus den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig) ermöglicht einen Zuschuss von 80 Prozent des Beraterhonorars. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so dass ein Eigenanteil von etwa zehn Prozent übrigbleibt. Diese Regelungen gelten für gegründete Firmen bis zwei Jahre nach Gründung.

Für Unternehmen, die länger als zwei Jahre bestehe,n gibt es andere Fördermöglichkeiten, bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro bei gleichen Zuschüssen. Für Firmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, gilt ein bundesweiter Fördersatz von 90 Prozent.

Peter Brenner ist als Existenzgründungsberater/ Coach tätig und bietet ein erstes 20minütiges Gespräch kostenlos an.

Coach als Begleiter hin zum Freiberufler-Status

Bei einer Existenzgründung und in den folgenden Geschäftsjahren sind wichtige Entscheidungen von einem als Freiberufler tätigen Informatiker zu treffen. Die Auswirkungen einer fahrlässigen Verhaltensweise zeigen sich bei einer Prüfung durch das Finanzamt oder durch die Deutsche Rentenversicherung: steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung, zu zahlende IHK- und Berufsgenossenschaftsbeiträge, höhere Steuerberatungskosten sowie gesteigerter Zeitaufwand durch doppelte Buchführung und Bilanzierungspflicht.

Innerhalb des für die staatliche Förderung zu erstellenden Existenzberatungsberichtes kann ein Coach untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem ist es ihm möglich zu prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen.

Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage die Anerkennung des Freiberuflerstatus und die Verhinderung der mit der Scheinselbständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein wichtiger Punkt ist weiter, die erzielte Anerkennung für die Zukunft zu sichern.

Wie läuft ein Gründercoaching ab?

In einem fünfstündigen Gespräch vermittelt der Coach unter anderem folgende Inhalte:

Scheinselbständig? So positionieren sich Freiberufler als Unternehmer
Nicht länger als ein Jahr am Stück ...
... für den gleichen Vermittler arbeiten und so unterschiedliche Auftraggeber und Rechnungen vorweisen.
Jährliche Weiterbildungen ...
... nachweisen.
Verträge ...
... selbst verhandeln.
Projektanfragen, die über Xing oder Gulp kommen ...
... , archivieren und damit im Falle einer Prüfung Präsenz am Markt belegen.
Unternehmerisches Auftreten:
Eigenes Briefpapier, Visitenkarten, Website und gepflegte Profile bei Xing und Gulp.
Früh das Gespräch ...
... mit dem Steuerberater suchen.
So positionieren sich Freiberufler als Unternehmer
Klare Kriterien für Scheinselbständigkeit gibt es nicht. Mehrere Gesprächspartner empfehlen, sich als Selbständiger möglichst klar als Unternehmer zu positionieren. Dies sind die sehr persönlichen Maßnahmen eines Freiberuflers, der anonym bleiben möchte: