Google möchte Pagerank-Klage abschmettern lassen

03.07.2006
Google lässt nicht mit sich spaßen, wie die Firma KinderStart am Freitag vor Gericht vernehmen musste.

Der Suchmaschinenbetreiber könne beliebige Faktoren verwenden, um Websites zu bewerten und dabei auch Mitbewerber herabstufen, erklärte ein Google-Anwalt vor einem US-amerikanischen Bundesgericht in San Francisco. KinderStart.com LLC, das eine Suchmaschine zum Thema Kinderkriegen und Elternschaft anbietet, hatte Google vor den Kadi gezerrt, weil es einen Pagerank von null erhielt und von Google blockiert wurde. Deswegen habe sie einen erheblichen Besuchereinbruch hinnehmen müssen, erklärte die Firma mit Sitz in Norwalk, Kalifornien.

KinderStart möchte seine Klage auch in den Status einer Sammelklage erheben lassen im Namen anderer Firmen, die aufgrund einer Blockade oder geringer Pagerank-Bewertung wirtschaftlichen Schaden genommen haben. Google versucht, die Klage abweisen zu lassen. Dazu gab es am Freitag eine Anhörung.

KinderStart behauptet unter anderem, Google habe es verleumdet, ihm Meinungsäußerungen in einem öffentlichen Forum untersagt und einen bestehenden AdSense-Werbevertrag verletzt. Es bezeichnet sich selbst als Wettbewerber von Google im Bereich Suchergebnisse und fordert auch, dass Google offen legt, wie seine Rankings zustande kommen.

Google argumentiert, seine Bewertungskriterien seien "Meinungen" und durch das Recht auf freie Äußerung derselben - verbrieft im ersten Zusatz zur US-amerikanischen Verfassung ("First Amendment") - geschützt. Sie basierten zum Teil auf mathematischen Formeln, Google prüfe aber auch manuell die Qualität von Sites und bewerte diese subjektiv, wie David Kramer von der Google-Kanzlei Wilson Sonsini Goodrich & Rosati erklärte.

Jeder wisse, dass die Rankings Meinungen darstellten, und dass Google sie beliebig erzeuge könne - auch zum Nachteil von Mitbewerbern -, ohne seine Nutzer darüber zu informieren, so der Anwalt weiter. Er bestätigte allerdings nicht ausdrücklich, dass Google die Bewertung von Konkurrenten herabsetze. Falls KinderStart Google deswegen verklagen könnte, weil es seine Site nicht hinreichende promotet habe, dann gebe es keinen Grund mehr, warum das nicht auch Googels Erzrivalen Yahoo! oder Microsoft tun dürften, argumentierte Kramer.

Der vorsitzende Richter Jeremy Fogel äußerte sich skeptisch bezüglich der Forderung, Google müsse seine Ranking-Kriterien als Beweismittel offen legen. "Sie können nicht einfach eine Pauschalklage einreichen und sagen 'Wir glauben, dass wir schon etwas finden werden'", sagte er.

Gregory Yu von der Global Law Group, die KinderStart vertritt, erklärte, Google habe durch seine Position als Sammler von Gebieter über Daten eine noch nie da gewesene Machtfülle erlangt. "Wir betreten unerforschte Gefilde", warnte der gegnerische Anwalt. "Das tun wir ganz bestimmt", erwiderte Richter Fogel.

Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht. Der Richter muss als nächstes entscheiden, welche Vorwürfe von Kinderstart er gegebenenfalls zur weiteren Verhandlung zulässt. Am 29. September wird es zunächst noch eine weitere Anhörung geben, weil Google separat beantragt hatte, aufgrund kalifornischer Gesetze zum Schutz der freien Meinungsäußerung gleich bestimmte Anklagepunkte streichen zu lassen. Dann wird es gleichzeitig auch um einen Antrag von KinderStart gehen, für die Dauer eines möglichen Verfahrens wieder in Googles Suchindes aufgenommen zu werden. (tc)