Sie sind zahlreich vorhanden, viel Geld wert - aber nicht öffentlich zugänglich: Rohdaten, die Hunderte Millionen IKT-Nutzer dringend benötigen. Beispielsweise in Smartphone-Apps für Landkarten, Echtzeit-Verkehrs- und Wetterinformationen, Preisvergleichen und vielen andere Anwendungen.
Nun will die EU diese Daten im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa endlich erschließen und als "offene Daten" zugänglich machen. Offene Daten sind allgemeine Informationen, die frei verwendet, weiterverwendet und weiterverbreitet werden dürfen - entweder kostenlos oder nur zu den anfallenden Zusatzkosten.
Die Europäische Kommission hat hierfür eine Strategie für offene Daten in Europa vorgestellt, die der EU-Wirtschaft einen erwarteten 40-Milliarden-Euro-Wachstumsschub pro Jahr bescheren soll.
Die Strategie zu ihrer EU-weiten Erschließung besteht aus drei Teilen:
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Erstens wird die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und der Öffentlichkeit ihre Informationsschätze kostenlos über ein neues Datenportal zugänglich machen.
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Zweitens werden überall in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf offene Daten geschaffen.
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Drittens werden für diese neuen Maßnahmen 100 Millionen Euro bereitgestellt, die im Zeitraum 2011-2013 für Forschungsarbeiten über bessere Technologien für den Umgang mit diesen Daten ausgegeben werden sollen.
So werden die Daten öffentlich
Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wie folgt zu ändern:
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Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, auch zu beliebigen - gewerblichen wie nicht-gewerblichen - Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind.
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Festlegung des Grundsatzes, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten ("Zusatzkosten") liegen; in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden, soweit die Erhebung von Gebühren nicht ordnungsgemäß begründet wird.
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Einführung einer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten in üblichen, maschinenlesbaren Formaten, damit die Daten effektiv weiterverwendet werden können.
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Schaffung einer behördlichen Aufsicht zur Durchsetzung dieser Grundsätze.
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Massive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich zum ersten Mal auch auf Bibliotheken, Museen und Archive; die bestehenden Vorschriften von 2003 werden dann auch für Daten aus solchen Einrichtungen gelten.
Darüber hinaus wird die Kommission ihre eigenen Daten über ein neues "Datenportal" öffentlich zugänglich machen. Hierfür hat sie bereits einen Vertrag geschlossen. Dieses Portal befindet sich gegenwärtig noch in der Beta-Version und soll im Frühjahr 2012 an den Start gehen. Damit wird es rechtzeitig als einheitlicher Zugangspunkt für weiterverwendbare Daten aus allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU und aus nationalen Behörden dienen.