Gleiche Zugriffs- und Informationsrechte für die Tarifpartner

22.01.1982

Der Einsatz moderner Technologien in den Betrieben und Verwaltungen wächst mit rasantem Tempo. Das wird oft als technischer Fortschritt bezeichnet - aber ich möchte sagen, eher damit verwechselt! Denn es wachsen gleichzeitig die sozialen Gefährdungen für die Arbeitnehmer. Das wird von denen, die in jeder neuen technischen Entwicklung einen Fortschritt sehen, entweder nicht registriert

- das sind die politisch Naiven - oder verharmlost und heruntergespielt -

- das sind die Zyniker, die die Sache und das ist meistens identisch mit dem Profit, über den Menschen stellen.

Diese prinzipiellen Bemerkungen gelten auch für computergesteuerte Personalinformationssysteme. So wie sie gegenwärtig immer noch geplant und installiert werden, dienen sie der Kontrolle und Steuerung menschlicher Arbeit und menschlichen Verhaltens. Sie haben den Menschen direkt im Visier. Um so notwendiger müssen wir uns als Gewerkschaften damit beschäftigen. Aber: Computergesteuerte Personalinformationssysteme sind nur ein Teil des Computereinsatzes.

Computer übernehmen Arbeitsaufgaben; sie beschleunigen Arbeitsabläufe; sie verändern Arbeitsinhalte.

Kontrolle des Menschen als Abfallprodukt

Die Kontrolle des Menschen - Hauptziel von Personalinformationssystemen - fällt dabei quasi als Abfallprodukt mit an.

Vielen ist der Einsatz des Computers erst mit der Zunahme der Bildschirmarbeitsplätze so richtig bewußt geworden. Hunderttausende arbeiten bereits heute in der Bundesrepublik an Bildschirmgeräten. Noch in diesem Jahrzehnt wer den es mehrere Millionen sein.

Hersteller haben unter dem Druck von Arbeitnehmervertretern bei den Anwendern bereits die Technik ihrer Bildschirme geändert. In Einigungsstellenverhandlungen und in Beschlußverfahren werden unsere rechtspolitischen Positionen über die Mitbestimmung verstärkt bestätigt.

Die Zahl der abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen beziehungsweise Dienstvereinbarungen geht bereits jetzt in die Hunderte. Dennoch befürchte ich, daß uns die ganze Tragweite dieser Aktivitäten und Erfolge. Mit "uns" meine ich den größten Teil unserer ehren- und hauptmatlichen Funktionäre. Vor allem meine ich jedoch damit die betroffenen Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen einem tiefgreifenden Wandel unterworfen ist.

Ist uns eigentlich klar, was hier passiert?

Und der Unternehmer?

Für ihn werden diese Daten automatisch ausgewertet und aufbereitet. Arbeitsfortschritt produzierter Ausschuß, aber auch das Leistungsverhalten von Arbeitnehmern sind für ihn jederzeit abrufbar. Der Arbeitsprozeß ist für ihn transparent, also durchsichtig geworden. Bereits am normalen Bildschirm, in der Datenerfassung oder beim computergestützten Konstruieren beginnt der "gläserne Mensch".

Eine gewerkschaftliche Strategie hat diesen gesamten Zusammenhang des Computereinsatzes mit zu berücksichtigen, will sie nicht zu kurz greifen

Was ist nun die Position der Gewerkschaften?

Wie glauben wir dieser Entwicklung begegnen zu können? Unsere Grundposition lautet: Nicht alles, was technisch machbar ist, darf auch gemacht werden! Den Computern müssen deshalb "Fesseln" angelegt werden.

Die Unternehmer konnten ihre Vorstellungen der Informationstechnologie bisher vor allem deshalb realisieren, weil die Unwissenheit und oft auch Hilflosigkeit über diese Technik bei unseren Funktionären teilweise erschreckend ist. Hier stellt sich für uns eine vordringliche Aufgabe. Die ÖTV fordert eine Überwachung und Kontrolle von Personalinformationssystemen durch die betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertreter. Die IG Metall will gleiche Zugriffs und Informationsrechte für die Interessenvertretungen wie für Unternehmer.

Beides läuft auf eine Gegenmachtposition der Interessenvertretungen hinaus. Allerdings hängt diese Forderung noch in vielen Fällen zu sehr im Raum, weil uns noch vor Ort die geeigneten Instrumente fehlen , um diese Positionen auch ausfüllen zu können.

Betriebsräte und Personalräte müssen also verstärkt ihre Informations- und Beratungsrechte nutzen. Dort, wo das mit Nachdruck passiert ist, haben sich auch politische Möglichkeiten der Einflußnahme eröffnet. Dort, wo Betriebsräte das Instrumentarium einer konsequenten Öffentlichkeitsarbeit, gezielter Bewußtseinsbildung bei den betroffenen Arbeitnehmern, wie der Wahrnehmung der bestehenden Informations- und Beratungsrechte, beherrschen, sind sie auch politisch stark.

Aber, um auch hier keine Illusionen aufkommen zu lassen: Auch die offensivste Rechtsauslegung und -durchsetzung bedarf des politischen Rückgrats bei Funktionären bedarf der politischen Begleitmusik aus den Betrieben und Verwaltungen. Eine konfliktorientierte Politik - und dazu zähle ich auch eine offensive Rechtspolitik - kann man eben nicht mal nebenbei erledigen. Die Überzeugungs- und Aufklärungsarbeit will auch hier geleistet sein.

Ich meine, daß das bestehende betriebsverfassungsrechtliche Instrumentarium einiges hergibt, um im Sinne der von mir zitierten gewerkschaftlichen Beschlußlage tätig zu werden.

Trotzdem bleibt unsere Forderung bestehen, die Frage der Mitbestimmung bei der Einführung von Personalinformationssystemen, bei der Einführung und dem weiteren Ausbau der Informationstechnologie entweder im Betriebsverfassungsgesetz oder auch bereichsspezifisch eindeutiger zu regeln, als es heute der Fall ist.

Auch tarifertragliche Lösungen sollten wir nicht ausklammern. Da - wie jeder von uns weiß - jedoch Tarifverträge von zwei Seiten unterschrieben werden müssen, kann auch hier ohne Druck und Bewegung in den Betrieben nichts laufen!

Ich möchte einen weiteren Aspekt der rechtlichen Regelungsebene ansprechen.

Fast auf den Tag genau wurde vor vier Jahren das Bundesdatenschutzgesetz verabschiedet. Es trat am 1. Januar 1977 in Kraft.

Schon damals habe ich darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz den Arbeitnehmerdatenschutz nur sehr ungenügend regelt. Die Praxis des Bundesdatenschutzgesetzes hat diese Vermutungen mehr als bestätigt.

Nun ist es wieder einmal soweit - die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes wird koalitionsintern vorbereitet. Im diesem Jahr geht es zur Beratung in die Ausschüsse.

Ich möchte hier nur das Punkte nennen, die für den Arbeitnehmerdatenschutz von zentraler Bedeutung sind, von denen ich nicht hoffe, daß der kleinere Koalitionspartner wiederum seine arbeitnehmerfeindliche Politik durchsetzt.

- Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Planung und dem laufenden Betrieb sowie der Weiterentwicklung von computergestützten Informationssystemen muß eindeutiger geregelt werden.

- Die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist neu zu definieren. Seine Einstellung und Bestellung sowie Abberufung bedarf der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.

- Die Unabhängigkeit des Betriebsrates bei der Verarbeitung von Daten gegenüber dem Arbeitgeber ist zu gewährleisten.

Ich möchte mich auf diese drei Punkte beschränken, weil ich sie für den Kern unserer Forderungen halte.

Obiger Text ist die gekürzte Fassung einer Rede, die Karl-Heinz Janzen auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung am 26. und 27. November 1981 in Dinslaken gehalten hat.