Unzumutbare Belästigung

Gericht schränkt Spam-Versand drastisch ein

22.09.2009
Der einmalige Kontakt mit einem Unternehmen berechtigt dieses nicht dazu, einen Menschen mit unverlangter Werbung (aka Spam) vollzumailen.

Spam-geplagte Internetnutzer wird dieses Urteil freuen: Das Versenden von Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers auch dann unzulässig, wenn vorher bereits Kontakt über eine Internet-Seite oder per E-Mail bestand. Das entschied das Amtsgericht München laut einer Mitteilung vom Montag und gab damit einem Arzt recht, der gegen den Erhalt von Spam-Mails eines Unternehmens geklagt hatte.

Bei einem einmaligen E-Mail-Kontakt könne ein Unternehmen nicht automatisch davon ausgehen, dass eine Einwilligung für künftige Werbemails vorliegt, hieß es in der Begründung. Die Belästigung, die durch das Ansehen und Löschen der trotzdem verschickten E-Mails entstehe, sei unzumutbar. Wenn solche unverlangten Werbebotschaften erlaubt würden, sei eine Überflutung der Internetnutzer zu befürchten, so das Gericht. Dies gelte auch für Spam, der in der Betreffzeile als Werbung gekennzeichnet sei.

Im verhandelten Fall hatte der Arzt unaufgefordert eine Werbemail erhalten und in einer direkten Antwort die Unterlassung gefordert. Daraufhin bekam er eine weitere Werbemail des Unternehmens. Da er aufgrund seiner ärztlichen Sorgfaltspflicht alle eingehenden E-Mails überprüfen müsse, stellten die Spammails eine klare Belästigung dar, meinte der Arzt. Das Gericht gab ihm recht und verpflichtete das Unternehmen, dem Mann künftig nicht mehr zu schreiben. (dpa/ajf)

E-Mail-Flut
Schreiben Sie weniger E-Mails
Jede geschriebene elektronische Nachricht provoziert eine oder mehrere Antworten. Weniger, dafür durchdachter und pointierter formulierte E-Mails rufen weniger Nachfragen hervor.
Formulieren Sie eine klare Betreffzeile
Eindeutige Betreffzeilen helfen allen. Der Empfänger weiß mit einem Blick, worum es geht, der Absender formuliert auch für sich selbst klar sein Anliegen.
Keine Kritik in einer E-Mail
Auch sachlich gemeinte Verbesserungsvorschläge kommen per E-Mail vermutlich falsch an. Das persönliche Gespräch schafft schneller Klarheit und ist in den meisten Fällen weniger verletzend.
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Deaktivieren Sie alle akustischen und optischen Signale für eingehende Nachrichten. Die erste Stunde am Morgen sollten Sie für wichtige Aufgaben verwenden und keinesfalls für scheinbar witzige Ketten-Mails von Kollegen. Idealerweise sollten Sie nur dreimal täglich Nachrichten lesen und beantworten.
E-Mails am besten gleich bearbeiten
Am effektivsten ist es, E-Mails nur dann zu lesen, wenn man auch zum Antworten kommt. Die "Sofort-Regel" spart Zeit.
Richten Sie ein Ablagesystem ein
Bearbeitete und beantwortete E-Mails sollten Sie möglichst sofort ablegen. Ins Posteingangsfach gehören nur neu angekommene und ungelesene Nachrichten.
Löschen Sie großzügig
E-Mails löschen wirkt befreiend, selbst wenn der Speicherplatz Ihres E-Mail-Accounts besonders groß ist.
Buchtitel: Wenn E-Mails nerven
Die Ratschläge wurden dem Buch "Wenn E-Mails nerven" von Günter Weick und Wolfgang Schur entnommen. (Zusammengestellt von Ingrid Weidner)