KASSEL (jlp*) - Wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten wegen unzureichender Leistung nach mehreren Abmahnungen entläßt, verstößt er gegen die Verhältnismäßigkeit. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, zunächst zu prüfen, ob sich innerhalb des Betriebes eine für den Mitarbeiter geeignete Stelle findet. Bundesarbeitsgericht, AZ: 2 AZR 98/96
DV und Recht
Gebremster Rauswurf
16.05.1997