Geplante EU-Richtlinie noch nicht ausgereift

Friedrich für Stärkung der Persönlichkeitsrechte

08.05.2012
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat in Berlin die Notwendigkeit eines europaweit einheitlichen Datenschutzrahmens bekräftigt. Die von EU-Kommissarin Viviane Reding auf den Weg gebrachte Richtlinie lasse aber noch zu viele Fragen offen.

In der Debatte um einen europaweit einheitlichen Datenschutz hat sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für eine Stärkung der Persönlichkeitsrechte der Bürger ausgesprochen. Die neue EU-Richtlinie sei eine gute Basis für einen europäischen Datenschutz, sie reiche aber bei weitem nicht aus, um alle Fälle abzudecken, sagte Friedrich auf dem Datenschutzkongress des Euroforum in Berlin.

"Unser Datenschutzrecht stammt im Grunde aus dem Jahr 1983, aus einer Zeit vor dem Internet", sagte Friedrich. Das derzeitige Datenschutzrecht sei in erster Linie zugeschnitten auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Deswegen gebe es nicht ausreichend Antworten etwa auf Fragen, ob der "Like"-Button bei Facebook rechtens sei. In vielen Punkten sei allerdings auch die neue EU-Verordnung nicht ausreichend und lasse viele Fragen offen.

Was ist ein "Like"-Button?
Soziale Netzwerke wie Facebook und Co. haben einen ungeahnten Hype ausgelöst. Ein Beispiel hierfür ist der "Like-Button" von Facebook. Doch Vorsicht, es lauern rechtliche Stolperfallen.

Facebook bietet den Betreibern externer Website eine einfache Möglichkeit, ihren Internet-Auftritt mit dem sozialen Netzwerk zu verküpfen.

Ein Besucher der jeweiligen Site, der auf diesen Button klickt und gleichzeitig in Facebook eingeloggt ist, bekundet damit seine Sympathie für die Site oder einem bestimmten Produkt.

Diese Sympathiebekundung ist in seinem Profil und für alle seine Facebook-"Freunde" ersichtlich.

Die dazu notwendigen Daten werden mit dem Klick an Facebook übermittelt.

Für Privatpersonen und kleine Unternehmen könne zum Beispiel nicht das gleiche gelten wie für große Unternehmen wie Google. "Die private Nutzung von sozialen Netzwerken lässt sich nicht mit den Verhältnissen von einst vergleichen." In vielen Fällen gelte es, Grundrechte abzuwägen. Als Beispiel führte Friedrich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einem Fall an, bei dem ein Lehrer gegen eine Bewertungsplattform für Lehrer im Netz geklagt hatte. Der Bundesgerichtshof hatte im Sinne der Meinungsfreiheit seitens der Plattform geurteilt - und gegen das Persönlichkeitsrecht des Klägers. "Wir müssen Kriterien im europäischen Entwurf genau konkretisieren", fordert Friedrich.

EU-Richtlinie muss konkreter werden

Wichtig sei, dass die gesetzlichen Grundlagen aktualisiert und reformiert werden, sagte Friedrich. "Der europäische Binnenmarkt braucht viele einheitliche Regeln, wir wollen aber auch unsere hohen Datenschutzstandards in Deutschland schützen." Die Kriterien aus der europäischen Richtlinie müssten aber konkretisiert werden.

Oft würde die EU-Richtlinie Privatpersonen auf gleicher Ebene wie Unternehmen stellen. So werde kein großer Unterschiede zwischen einem Unternehmen wie Apple und etwa einem Hobbyfotografen gemacht, der seine Bilder ins Netz stellt und sie eventuell einmal verkaufen könnte. Derzeit stünde der Fotograf in der gleichen datenschutzrechtlichen Verantwortung wie ein großes Unternehmen. In solchen Fällen gehe es aber darum, die realen Verhältnismäßigkeiten zu wahren und in der Abwägung der Grundrechte die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen. "Das muss Grundlage für alle datenschutzrechtlichen Fragen sein."

Vereinheitlichte EU-Bestimmungen

EU-Kommissarin Viviane Reding hatte im Januar eine Richtlinie für eine in Europa einheitlich geltende Datenschutzrichtlinie auf den Weg gebracht. Damit sollen die verschiedenen Bestimmungen in den europäischen Ländern vereinheitlicht werden. Der rechtlich abgestimmte Binnenmarkt soll vor allem Unternehmen mehr Rechtssicherheit bieten. Bislang hatte Friedrich statt einer Harmonisierung eine Synchronisierung der verschiedenen Rechtslagen gefordert und auf das starke Datenschutzrecht in Deutschland verwiesen. (dpa/sh)