Mit staatlicher Hilfe

Freiberuflerstatus und Rentenversicherungsfreiheit sichern

09.11.2009 von Peter Brenner
Die Änderung der Förderrichtlinien für Gründer eröffnet Informatikern neue Chancen.

Bisher standen vor einer Existenzgründung und innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung staatliche Fördergelder zur Verfügung. Diese Möglichkeiten sind erheblich erweitert worden. Die staatlich geförderte Beratung unterstützt Informatiker beim Schritt in die Freiberuflichkeit und bei unternehmerischen Strategien. Sie hilft zudem, Scheinselbständigkeit zu vermeiden.

Welche neuen Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Förderung von Existenzgründern führt zukünftig die KfW innerhalb des Gründercoachings Deutschland durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus. Nimmt ein Freiberufler eine Existenzberatung in Anspruch, kann er 50 Prozent des Beratungshonorars erstattet bekommen (bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 6000 Euro). Die besondere Förderung von Existenzgründern aus der Arbeitslosigkeit heraus ermöglicht sogar einen Zuschuss von 90 Prozent des Beraterhonorars.

Die Förderung von bereits bestehenden Unternehmen ist jetzt ohne zeitliche Begrenzung ab einem Jahr nach Gründung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) möglich. Der Zuschuss beträgt weiterhin 50 Prozent, höchstens jedoch 1500 Euro je Beratung.

Gut gerüstet in die Existenzgründung

Informatiker, die sich selbständig machen wollen, müssen wichtige Entscheidungen vor der Existenzgründung und für die folgenden Geschäftsjahre treffen. Allerdings neigen die meisten Selbständigen dazu, die erforderlichen Maßnahmen nicht oder mit einem aus vielen Quellen zusammengetragenen Halbwissen durchzuführen. Die Auswirkungen dieser fahrlässigen Verhaltensweise zeigen sich dann spätestens bei einer Prüfung durch das Finanzamt, die Deutsche Rentenversicherung Bund oder durch steuerliche Nachteile innerhalb des Jahresabschlusses und der Einkommensteuererklärung. Aber auch Nachteile in auftragsschwachen Zeiten wie derzeit, müssen bei fehlender Marketing- und Akquisitionsstrategie in Kauf genommen werden. Auch bei der Planung der späteren Altersvorsorgung darf ein junger Unternehmer nichts dem Zufall überlassen. Gleiches gilt für erforderliche Versicherungen, vertragliche Haftungsproblematiken, Fortbildungsplanung sowie die Festlegung zukünftiger Beratungsschwerpunkte. Hier können Existenzberater helfen.

Problemlösungen und Strategien

Der Existenzberater versteht sich als Coach, der zusammen mit dem Jungunternehmer einen abzuarbeitenden Maßnahmenkatalog definiert. Zuvor findet ein Briefing mit Hilfe von schriftlichen Informationen zu den relevanten Themenkreisen "Gewerbesteuerfreiheit" und "Scheinselbständigkeit" statt. In einem vier- bis fünfstündigen Gespräch vermittelt der Coach alle internen Details und Problemlösungen für die zu gestaltenden Themengebiete, wobei der Klient individuelle Themenwünsche einbringen kann:

Im Anschluss an die gemeinsame Sitzung erstellt der Coach einen Existenzberatungsbericht, der für die staatliche Förderung erforderlich ist. Die Förderung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Insgesamt ist dies eine sehr einfache und problemlose Abwicklung, die vom beauftragten Coach bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet wird. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so dass ein Eigenanteil von etwa 25 Prozent übrig bleibt.

Erzielen gutachterliche Testate die erhoffte Wirkung?

Innerhalb des Existenzberatungsberichtes kann ein auch als Gutachter agierender Coach untersuchen, ob der angehende Freiberufler die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem kann er prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der Deutschen Rentenversicherung Bund vorlegen. Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbständigkeit zusammenhängenden Pflichten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist dann der Zukunftsschutz zur Sicherung der erzielten Anerkennungen. Auch hier ist der Coach gefordert, die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen.

Die Gefahr der Scheinselbständigkeit

Der durch die Gesetzgebung und die beteiligten Behörden definierte Dschungel an Vorschriften, Regularien sowie unscharfen Festlegungen birgt für den Informatiker erhebliche Risiken und Gefahren. Fehler sind hier leicht gemacht und auch vor Halbwissen sei gewarnt. Wird ein IT-Profi Gewerbetreibender und auch noch Scheinselbständiger, kann er sich existenzgefährdende Nachteile einhandeln wie etwa die Pflichtmitgliedschaft in der IHK, die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht, die sofortige steuerliche Berücksichtigung seiner Rechnungen bei Fälligkeit sowie die hohen Beiträge zur Rentenversicherung und gegebenenfalls zur Berufsgenossenschaft.

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Peter Brenner steht Informatikern, die sich selbständig machen wollen, für ein kostenloses Telefonat zur Verfügung. Dabei erfolgt in einem zeitlichen Rahmen von zirka 20 Minuten die Prüfung der Aussichten für eine Anerkennung als Freiberufler und die Festlegung der erforderlichen Schritte beim Finanzamt. Interessierte erreichen ihn per E-Mail unter peterbrenner@t-online.de oder per Telefon 0172-5470892 oder Fax 02203-695854. Zusätzliche Informationen liefert www.svkanzlei.de. (ka)

Peter Brenner

Peter Brenner ist seit 1978 Informatiker und als Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig. Außerdem ist er Gründungs- und Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Selbständige in der Informatik e.V. (BVSI) www.bvsi.de.

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