Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an

Fragen zu E-Signaturen klären

18.05.2001
MÜNCHEN (vwd) - Wann benötigen Dokumente, die über das Internet verschickt werden, eine elektronische Signatur? Mit dieser Frage soll sich jetzt ein vom Bundesrat angerufener Vermittlungsausschuss beschäftigen.

Grundsätzlich hatte der Bundesrat bereits im März der Einführung der elektronischen Signatur sowie der Schaffung von Zertifizierungsstellen für die elektronischen Unterschriften zugestimmt. Nun soll für das Umsetzungsgesetz aber noch geklärt werden, bei welchen Rechtsakten Signaturen notwendig sind und wann nicht. Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Vorschriften an die neue Rechtslage sieht vor, dass Dokumente künftig nicht mehr nur auf Papier gültig sind, sondern auch dann, wenn sie über das Internet verschickt werden. Dabei wird die elektronische Schriftform in zwei Typen unterteilt: Die "elektronische Form", die eine digitale Signatur benötigt, und die "Textform", die auch ohne Signatur gültig ist. Im normalen Schriftverkehr gibt es bereits rechtskräftige unterschriftslose Mitteilung etwa bei Mahnbescheiden von Behörden.

Die Mehrheit des Bundesrats befürchtet jedoch, dass die Einführung signaturloser elektronischer Dokumente später Auslegungsschwierigkeiten vor Gericht zur Folge haben könnte. Deshalb setzen zum Beispiel Banken und die öffentliche Verwaltung auf die Vorteile der elektronischen Signatur, um Geschäfte oder Vorgänge mit Kunden sicher über das Internet abwickeln zu können. Im Herbst wollen die führenden Privatbanken in Deutschland millionenfach EC-Karten mit elektronischen Unterschriften an ihre Kunden ausgeben und dem bislang weitgehend ungenutzten Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen. Experten sind davon überzeugt, dass Absender von Botschaften mit mathematisch erzeugten Signaturen künftig sicherer als über die eigene Handschrift identifiziert werden können.