Arbeitsrecht

Formfehler bei der Kündigung sind riskant

09.02.2014 von Hans Königes
Enthält eine arbeitsrechtliche Kündigung Formfehler, kann das für Arbeitgeber teuer und für Arbeitnehmer lukrativ werden.

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses mag noch so berechtigt sein - ein kleiner Formfehler kann alles zunichte machen. Darauf weist Massimo de La Riva hin, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der SNP Schlawien Partnerschaft, Düsseldorf.

Solche Fehler entstehen beispielsweise, wenn der Kündigungsgrund im Brief nicht deutlich wird oder einer Schwangeren beziehungsweise einem Schwerbehinderten ohne behördliche Zustimmung gekündigt wird. Ein verbreiteter Fehler ist es auch, den Betriebsrat außen vor zu lassen oder auf die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist bei einer fristlosen Kündigung zu verzichten. Wird dann nicht sofort eine formell einwandfreie Kündigung nachgeschoben, kann es für den Arbeitgeber teuer werden, und der Arbeitnehmer kann sich über unverhoffte Einnahmen freuen.

Kündigungen sind in den meisten Fällen wenig angenehm für alle Beteiligten. Kommen dann auch noch Formfehler hinzu, kann es für den Arbeitgeber richtig teuer werden.
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"Die maßgebliche Richtschnur gibt das Gesetz vor. Nach Paragraf 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Dies schließt nicht nur alle Gestaltungsformen wie etwa SMS oder E-Mail aus, sondern auch die Übermittlung des Originals lediglich per Fax oder E-Mail. Es gilt die gute alte Briefform, und dieser ,Brief` muss dem Arbeitnehmer auch im Original zugehen", erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt. Inhaltlich muss klar sein, dass gekündigt werden soll. Unklare Umschreibungen oder eine Bestätigung der vermeintlichen Beendigung reichten nicht aus.

Darüber hinaus müsse klar sein, wer wem kündigt. Es ist daher der Briefkopf des richtigen Unternehmens zu verwenden, und das Kündigungsschreiben muss mit einer Originalunterschrift enden. Handelt es sich beim Unterzeichner des Kündigungsschreibens nicht um den Geschäftsführer, den Prokuristen oder sonst jemanden aus der Chefetage, sollte eine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt sein.

Liegt am Ende die formell korrekte Kündigung vor, gilt es noch, den rechtzeitigen Zugang sicherzustellen. "Sicher" heißt "nachweisbar". Denn den Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber zu beweisen. "Sicherheitshalber sollte daher ein Mitarbeiter, Kollege oder Familienmitglied als Bote fungieren, der später die Übergabe oder den Einwurf in den Briefkasten als Zeuge bestätigen kann. Dabei sollte dieser das Kündigungsschreiben auch gelesen haben, damit er später bestätigen kann, dass ein ganz bestimmtes Schreiben von ihm übermittelt wurde", empfiehlt Rechtsanwalt de La Riva. (hk)

Jobwechsel
Mehr Mobilität?
Überdenken Sie Ihre Flexibilität. Längere Anfahrtswege oder geringeres Gehalt können trotzdem zielführend sein.
Keine Katastrophe
Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, bewahren Sie die Ruhe.
Der Flurfunk
Reagieren Sie möglichst frühzeitig auf die Zeichen des Marktes. Nehmen Sie die Gerüchteküche ernst. Agieren Sie selbst.
Absichern?
Verlassen Sie sich nicht auf vermeintliche Sicherheiten. Manch einer steht schneller auf der Straße, als er meint.
Haltung bewahren
Hängen Sie Ihren Frust nicht an die große Glocke – weder vor noch nach einer Kündigung.
Außen vor
Informieren Sie Kollegen oder gar den Vorgesetzten auf keinen Fall zu früh, denn von da an sind Sie von allen wichtigen Informationen abgeschnitten.
Präsenz zeigen
Stellen Sie Ihr Profil in die relevanten Online-Portale ein. Tun Sie dies frühzeitig. Erste Erfolge zeigen sich frühestens nach vier bis sechs Monaten.
Externe Unterstützung
Nehmen Sie Kontakt mit ausgewählten Personalberatern Ihrer Branche auf. Signalisieren Sie Ihr Interesse an neuen Herausforderungen in allen relevanten Netzwerken, aber werden Sie nicht zu deutlich, ehe die Kündigung tatsächlich ausgesprochen ist.
Profilieren Sie sich
Wenn noch nicht absehbar ist, ob und wann Sie wechseln werden, nutzen Sie bereits die Zeit, um sich zunächst im eigenen Haus zu profilieren. Beteiligen Sie sich an Projekten, die für die Zukunft relevant sind, schlagen Sie sinnvolle Sparmöglichkeiten vor. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Engagement auch extern publik wird. Netzwerke und Arbeitskreise bieten dafür gute Möglichkeiten.
Eine gute Bewerbung
... ist immer noch sehr wichtig. Überarbeiten und vervollständigen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen.
Eigenwerbung stinkt?
Das war einmal. Kümmern Sie sich um Ihr Selbstmarketing. Erarbeiten Sie Ihr eigenes Stärkenprofil. Besonders in der Krise geht es um Effizienz. Im Bewerbungsgespräch müssen Sie kurz und knapp darlegen können, worin Ihre Stärken liegen. Unterstützung bieten Karriereberater.
Bereit sein
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Ups, zu spät ...
Wenn Sie selbst gehen, bereiten Sie die Trennung sorgfältig vor. Beachten Sie die Fristen.
Viele Wege führen zum neuen Job
Nutzen Sie alle Bewerbungswege: Print, online, persönlich.
Hilfreich: ein langer Atem
Befassen Sie sich mit der Psychologie des Vorstellungsgespräches, und zwar nicht nur in der ersten Runde.
Falsche Kompromisse?
Bei potenziellen Stellenangeboten: Bleiben Sie kritisch, sich selbst und Ihrem Können gegenüber – aber auch dem suchenden Unternehmen.
Im Guten trennen
Ist die Entscheidung zum Wechsel gefallen, nutzen Sie auch Ihren Abgang zur Profilierung.
Es ist soweit
Wenn Sie dann tatsächlich gehen: Hinterlassen Sie einen bestellten Acker.
Neu ankommen
Agieren Sie im neuen Unternehmen besonnen. Lernen Sie, hören Sie gut zu.
Los gehts!
Nehmen Sie die eigenen Gefühle ernst – auch wenn sie negativ sind. Bei Zweifeln: Starten Sie neu!