Fliegt Apple von der Nasdaq?

14.08.2006
Die Aktienoptions-Probleme von Apple Computer weiten sich aus. Der Mac- und iPod-Hersteller will sich um eine Anhörung vor dem für Notierungserfordernisse zuständigen Gremium der Nasdaq bemühen.
Nasdaq-Gebäude am Times Square (Foto: Thomas Cloer)

Bis zu dessen Entscheidung bleiben die Apple-Aktien an der Hightech-Börse notiert, teilte Apple am Freitag mit. Nach Darstellung von Börsenkennern handelt es sich allerdings um eine Formalie, da Apple eines der am meisten gehandelten Papiere an der Nasdaq ist.

Es geht darum, dass Apple wegen der firmeninternen Untersuchung über seine Aktienoptionsvergaben die Einreichung seines Geschäftsberichts für das dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahres an die amerikanische Wertpapier- und Börsenkommission SEC verzögern muss. Wegen dieser Verzögerung hat Apple ebenso wie andere an der Nasdaq notierte Unternehmen mit Aktienoptionsproblemen aber auch gegen Notierungsbestimmungen der NASDAQ verstoßen.

In einer Mitteilung an die SEC erklärte Apple am Freitag, dass es zu der verzögerten Einreichung des Quartalsberichts kommen werde. Apple hatte im Juli auf vorläufiger Basis in einer Pressemitteilung einen Anstieg des Gewinns gegenüber der Vorjahreszeit um 48 Prozent auf 472 Millionen Dollar bekannt gegeben. Der Hersteller aus Cupertino hatte den Umsatz nach diesen Angaben um 27 Prozent auf 4,37 Milliarden Dollar erhöht.

Apple rechnet nach seiner Mitteilung an die SEC damit, dass es "erhebliche Änderungen" in den Ergebnissen für den am 1. Juli beendeten Quartalsabschnitt gegenüber der Vorjahresvergleichszeit geben wird, "einschließlich erheblicher Erhöhungen der Firmenumsätze und -ausgaben". Apple könne keine vernünftigen Ergebnisschätzungen machen, da man wahrscheinlich die früheren Finanzausweise wegen Entlohnungsausgaben im Zusammenhang mit der früheren Gewährung von Aktienoptionen ändern müsse. Apple konnte wegen der laufenden Aktienoptions-Untersuchung keine Schätzung über die Höhe der auf das Unternehmen zukommenden Sonderbelastungen und deren Auswirkungen auf die Steuern und Bilanzen machen. Das Unternehmen machte auch keine Angaben über die fraglichen Zeiträume.

Apple hatte kürzlich mitgeteilt, dass man zusätzliche Beweise für "Unregelmäßigkeiten" bei der Vergabe von Aktienoptionen festgestellt habe. Es gehe bei der Untersuchung um die Gewährung bestimmter Aktienoptionen, die zwischen 1997 und 2001 gemacht worden seien, hatte Apple dabei erklärt. Apple hatte betont, man könne sich deshalb nicht mehr auf die nach dem 29. September 2002 gemachten Finanzausweise sowie Gewinn- und Pressemitteilungen verlassen.

Es laufen momentan behördliche und firmeninterne Untersuchungen bei mehr als 100 US-Firmen über das Timing von Aktienoptionen für Führungs- und Fachkräfte. Eine Option gewährt dem Besitzer das Recht, die Aktien zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es handelt sich üblicherweise um den Kurs am Tag der Optionsgewährung. Steigen die Kurse eines Unternehmens anschließend, kann der Optionbesitzer sie versilbern und die Differenz zu dem niedrigeren Ausgabekurs als Gewinn einstecken.

Die behördlichen Untersuchungen bei vielen amerikanischen Unternehmen richten sich gegen die verpönte Praxis des "Backdating". Dabei wird der Optionspreis rückwirkend auf einen Zeitpunkt datiert, an dem der Aktienkurs besonders niedrig war. Damit steigen die Gewinne bei Wahrnehmung der Optionen, wenn der Aktienkurs anschließend anzieht. Backdating ist nicht illegal, wohl aber eine Verheimlichung dieser Praxis in den Bilanzen und Geschäftsausweisen, da hierdurch die Personalkosten erhöht und die Gewinne reduziert werden. Apple hat bisher noch nicht bekannt gegeben, ob es sich bei der eigenen Untersuchung um Backdating-Probleme bei Aktienoptionen handelt. (dpa/tc)