NÜRNBERG (pi) - Rückzahlungsklauseln sind ein vor allem in Großunternehmen genutztes Instrument, um Bildungsinvestitionen bei ausscheidenden Mitarbeitern zu sichern - zu diesem Ergebnis kommt Ute Leber in ihrer Untersuchung in den "Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung", Heft 2/2000, der Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg. Für Betriebe stellen die Rückzahlungsklauseln demnach einen Risikoausgleich dar, wenn Mitarbeiter die Firma verlassen, bevor sich die Weiterbildungskosten amortisiert haben.
Firmen fordern Rückzahlung der Weiterbildung
03.11.2000