Wettbewerbsrecht

EU prüft Zulässigkeit der VoIP-Blockade durch Mobilfunkanbieter

14.11.2008
Nach einem Bericht der International Herald Tribune überprüft die zuständige Kommission der Europäischen Union gerade die Rechtmäßigkeit der Blockade von VoIP-Telefonaten durch die Mobilfunkanbieter.

Die Europäische Union prüft derzeit, ob die Blockade von preisgünstigen VoIP-Telefonaten über das Handy gegen Wettbewerbsregeln verstößt, berichtet die International Herald Tribune. Die zuständige Kommission hatte Fragebögen an die Mobilfunkbetreiber geschickt, um herauszufinden, ob und mit welchen Mitteln sie Internet-Telefonate kontrollieren oder unterbinden. Einsendeschluss war der 11. November, jetzt werden die zurückgeschickten Antworten geprüft.

Die EU-Kommission setzt solche Untersuchungen meist als Grundlage für wettbewebsrechtliche Untersuchungen ein. Jonathan Todd, Sprecher der Kommission sagte zur Zeitung, dass die Evolution des VoIP-Markt aufmerksam beobachtet werde.

In Deutschland untersagen alle vier großen Netzbetreiber VoIP-Telefonate über ihr Mobilfunknetz, T-Mobile und Vodafone verbieten auch Chats. Teilweise blockieren sie durch ein eigenes Branding der Handys auch die Funktion, mit der die Nutzer per WLAN Internet-Telefonate führen können. Um ihren Verboten Nachdruck zu verleihen, werden die Ports gesperrt, über die VoIP-Anwendungen wie fring, Nimbuzz oder truphone kommunizieren, oder der Zugang zu bestimmten Telefonnummern (Rebtel, Peter zahlt) eingeschränkt.

Erst kürzlich löste o2 eine Welle des Protestes aus, weil der Netzbetreiber den Zugang zu den deutschen Festnetznummern des VoIP-Anbieters Rebtel "limitierte". Von hundert Versuchen brachte nur einer eine Verbindung zustande. Eine vollständige Blockade war nicht möglich, weil die Kunden von ihrem Vertrag zurücktreten können, wenn Anrufe zu bestimmten Festnetznummern nicht durchgestellt werden. Nach zwei Wochen hob o2 die Sperre aufgrund massiver Kundenbeschwerden wieder auf.

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