Neue Gesetzesvorlage

Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung geplant

08.12.2008
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat eine Gesetzesvorlage über die Vorratsdatenspeicherung bei IT- und TK-Unternehmen beschlossen. Der Text sieht eine angemessene und pauschale Entschädigung der betroffenen Unternehmen vor.

Seit fast einem Jahr werden umfangreiche Telekommunikationsdaten von allen Bundesbürgern gespeichert, das betrifft auch den Mobilfunk. Die betroffenen IT- und TK-Firmen fordern deswegen seit langem einen angemessenen finanziellen Ausgleich für ihren zusätzlichen technischen und administrativen Aufwand. Um den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung zumindest von der Industrieseite abzubauen, hat der Rechtsausschuss des Bundestages jetzt einen Gesetzentwurf für die Entschädigung der betroffenen Unternehmen vorgelegt.

Er sieht vor, dass die Internet- und Telekom-Provider eine angemessene Kompensation "für die Überwachung der Telekommunikation und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten" bekommen. Sie soll in Form einer Pauschale gezahlt werden, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen. Ab dem 1. Januar 2009 können alle Unternehmen, die ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, mit einem Bußgeld belegt werden.

Die SPD-Fraktion sprach von einem "Einstieg in eine angemessene Entschädigung". Sie kritisierte aber an dem Entwurf, dass er nur den Aufwand für die Abfragen der Behörden berücksichtigt, aber nicht "die Investitionskosten für den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur". Über deren Erstattung soll im nächsten Jahr entschieden werden. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Industrieverbandes eco, geht von bis zu 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung aus.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen lehnte die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab. Deshalb sei sie auch gegen gesetzliche Regelungen für die Entschädigung der Telekommunikationsfirmen. Auch die Linksfraktion schloss sich dieser Position an. Eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist noch anhängig.

Die auf Vorrat erfassten Daten sind die Telefonnummer des Anrufers, des Gesprächsteilnehmers und die Zeit des Rufaufbaus. Die Mobilfunkanbieter müssen außerdem die IMEI-Nummer speichern, mit der das Handy eindeutig identifiziert werden kann, sowie die Funkzelle, in der das Gerät zum Zeitpunkt des Gespräches eingebucht war. Dasselbe gilt für Kurznachrichten. Bei anonymen Prepaidkarten erfassen sie zumindest das Datum der Aktivierung und die Funkzelle. VoIP-Anbieter müssen neben dem Zeitpunkt des Gespräches auch die IP-Adressen von Anrufer und Angerufenem aufzeichnen.

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