Gebührenstaffel

Elektronischer Personalausweis teurer als geplant

17.08.2010 von Johannes Klostermeier
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Die schlechte Nachricht: Der Bundesrat hat jetzt das Dokument für Jüngere und Erstbesitzer noch einmal verteuert. Auch andere geplante Ermäßigungen entfallen. Die Länder haben kein Geld zu verschenken.
Der neue Personalausweis.
Foto: Broschüre zum neuen Ausweis

Die Gebühren für das neue Ausweisdokument stehen jetzt endgültig fest. Die „Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis"- kurz und amtlich Personalausweisgebührenverordnung - regelt das. Leider weicht sie von dem ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums in einigen Punkten ab, teilte das Ministerium jetzt mit. CIO.de hatte über die Einführung des Ausweises mehrmals berichtet: „Der Ausweis fürs Internet", „Erste Tests bei Huk24 und DKB-Bank" und „Der Elektronische Personalausweis kommt".

Der Grund seien Änderungswünsche des Bundesrats bei den Ermäßigungen für bestimmte Gruppen. Die Länderkammer hatte bei ihrer Sitzung am 9. Juli 2010 dem Entwurf des Bundesinnenministers zwar grundsätzlich zugestimmt, aber noch Änderungen erbeten.

Dadurch wird der neue Ausweis für manche noch ein wenig teurer, als geplant. Es ergeben sich durch die Einwände des Bundesrats folgende Änderungen: Für unter 24-Jährige beträgt die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises anstatt 19,80 Euro nun 22,80 Euro. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die erstmals einen Personalausweis beantragen, müssen ebenfalls 22,80 Euro entrichten. Damit entfällt die ursprünglich vorgesehene Gebührenbefreiung für diese Zielgruppe.

Zudem wird auf Bitten des Bundesrats auf eine in der Verordnung festgesetzte Befreiung beziehungsweise Ermäßigung bei Bedürftigkeit für Gebühren im Zusammenhang mit der Online-Ausweisfunktion verzichtet. Die Gebühr für das nachträgliche Aktivieren der Online-Ausweisfunktion, das Ändern der PIN im Bürgeramt und das Entsperren der Online-Ausweisfunktion beträgt nun für alle Bürgerinnen und Bürger einheitlich sechs Euro.

Die Entscheidung des Bundesrats sei „vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Länder und Gemeinden zu sehen", teilte das Innenministerium mit. Die Länderkammer hat mit der Aufnahme einer Evaluierungsklausel noch eine weitere Änderung bewirkt: Zwei Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von sechs Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erneut ausgewertet werden.

Das Ministerium tröstet: Oberstes Ziel sei es, ein sicheres und dauerhaft funktionsfähiges Dokument kostendeckend zu produzieren und auszugeben. „Auch mit den geänderten Gebührentatbeständen bewegt sich der neue Personalausweis weiter im Mittelfeld bei den Kosten für vergleichbare Dokumente in anderen europäischen Staaten."

Neuer Personalausweis ist preislich im Mittelfeld in Europa

Weiter heißt es: Nach Ausstellung ist der neue Personalausweis im Scheckkartenformat sechs Jahre (Personen bis 24 Jahre) bzw. zehn Jahre (Person über 24 Jahre) gültig. Die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010:

Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010: