BONN (bi) - Personenbezogene Daten, die gelöscht werden müßten, bleiben häufig auf den Eingabebändern noch viele Jahre erhalten, obwohl sie in der Bestandsdatei längst gelöscht wurden. Dies wird im dritten Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten, Professor Hans Peter Bull, festgestellt
Ferner habe es sich "eingebürgert" -so Werner Schmidt ,der beim Bundesbeauftragten mit Datensicherungsfragen befaßt ist ,daß "Alarm" -Meldungen nicht
nachgegangen werde. Wenn mit falschem Paßwort versucht werde, in ein System einzudringen, dann "muß eigentlich einer losgehen und gucken, was da los ist".