Ein hartes Los fuer Anwender von Standardsoftware

27.05.1994

Dort, wo die EU-Richtlinie Fra- gen der technischen Ausstattung, der Hilfefuehrung in der Software oder Gesundheitsbestimmungen etwa im Bereich Sehvermoegen betrifft, ist sie berechtigt. Das Problem steckt in der Forderung nach Arbeitsplatzanalysen hinsichtlich psychischer Belastung und der gewuenschten Anpassung von Software an den Arbeitsplatz. Sie macht die Verwendung integrierter Standardsoftware aeusserst schwierig.

Schon der Auswahlprozess kann zu einer grossen Huerde werden, wenn mehrere Unternehmensbereiche mit unterschiedlichen Anspruechen betroffen sind. Angesichts der enormen Funktionalitaet solcher Systeme ist im Vorfeld der Einfuehrung kaum zu bestimmen, welche Mitarbeiter an welchen Arbeitsplaetzen kuenftig ueber- oder unterfordert sein werden.

Geeignete Projektverantwortliche werden immer dafuer Sorge tragen, dass die Software weitgehend "passt". Natuerlich liegen auch Akzeptanz und das Beherrschen der Anwendungen im Interesse aller. Trotzdem geraten die Einfuehrung der Software und das Anpassen der Unternehmensorganisation sehr leicht zum "neuen Seeweg nach Indien": Die Komplexitaet wird unterschaetzt, die Software bietet nicht ueberall den benoetigten Deckungsgrad, es gibt Probleme im Projektteam etc. Bekanntlich zeichnen sich die Deutschen ohnehin nicht gerade durch Teamfaehigkeit und Flexibilitaet aus.

Selbstverstaendlich ist die Abstimmung mit den Anwendern wichtig, und natuerlich werden wir den Betriebsrat nicht vergessen - die Mitbestimmung in Organisationsfragen ist ja schon durch unser BVG mehr als abgesichert. Erstes Ziel muss aber die praxisnahe Einfuehrung von Standardsoftware in kuerzester Zeit sein - hier wirkt die EU-Richtlinie alles andere als vereinfachend.

Am fatalsten wirkt sie sich jedoch dann aus, wenn Benutzerforderungen umfangreiche Modifikationen von Standardsoftware nach sich ziehen. Fertigware laesst sich nun einmal nur in begrenztem Umfang anpassen. Wer zuviel veraendert, riskiert grosse Mehraufwendungen und unter Umstaenden auch die Release- Faehigkeit der Software. Eine individuelle Anpassung der Programme an den Arbeitsplatz wuerde den erhofften Rationalisierungseffekt konterkarieren. Dabei laesst sich heute nur mit Standardsoftware der erforderliche Umfang an Informationsverarbeitung realisieren.

Nichts gegen die EU - aber die Kombination aus europaeischem Regulierungsdrang und der zu erwartenden inlaendischen Gruendlichkeit koennte sich verheerend auswirken.