Google, Mafia Wars & Pentium-Allergie

Die zehn skurrilsten IT-Klagen

16.03.2012 von Max Halbinger und Eric Mack
Pentium-Allergie und schlechte Navis. Unsere Schwesterpublikation CIO.com hat die skurrilsten Klagen aus der IT-Welt zusammengefasst.

Eine Frau war mit den Wegbeschreibungen von Google unzufrieden und verklagte den Suchmaschinenkonzern. Eine andere machte Schadensersatzansprüche geltend, weil sie angeblich gegen Pentium-Prozessoren allergisch sei. Obwohl sich ein Großteil dieser IT-Klagen nach schlechten Scherzen anhört, haben sie sich tatsächlich so ereignet.

Unsere amerikanische Schwesterpublikation CIO.com hat die Prozesslisten auf der Suche nach den zehn skurrilsten Gerichtsverfahren durchforstet und folgende Favoriten ermittelt:

Die zehn skurrilsten IT-Klagen
Die zehn skurrilsten IT-Klagen
Pentium-Allergie oder schlechte Navis. Unsere Schwesterpublikation CIO.Com hat die zehn verrücktesten Klagen aus der IT Welt zusammengefasst,
Fall 3:
Rechtsstreitigkeiten in Sachen automatischer Ausfüllvorschläge bei Suchanfragen bescheren Google immer wieder Probleme. Im Gegensatz zu Google sehen Gerichte diese aber nicht immer als harmlos an, weshalb der Suchmaschinenanbieter jüngst zwei Fälle in Frankreich verlor. In einem Rechtstreit wurde das französische Wort für „Betrug“ der französischen Organisation „Centre National Privé de Formation a Distance“ zugeordnet, wogegen diese klagte. Im zweiten Fall schlug Google die Begriffe „Vergewaltiger“ und „Satanist“ bei Suchanfragen nach dem Namen des Klägers vor.Google verlor ähnliche Fälle auch in Argentinien, Italien und Irland. Ein irischer Hotelbesitzer behauptet, die Auto-Ausfüll-Funktion stelle sein Hotel dar, als ob dieses zwangsverwaltet wird.
Fall 4:
Eine Niederländerin versucht immer wieder vor Gericht zu ziehen, nachdem sie bei Intel (INTC) und ihrer Regierung mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg hatte. Sie behauptet, dass sie durch die hochfrequente Strahlung eines Pentium Prozessors Hautausschlag bekam. Allerdings wiesen bis zum jetzigen Zeitpunkt alle Gerichte die Klage der „Pentium-Allergikerin“ ab.
Fall 5:
In einem Werbespot anlässlich der Super Bowl, dem Endspiel im American Football, warben Babys für den Online-Broker-Dienst ETrade. Diesen Spot verfolgte auch der Kinderstar Lindsay Lohan und reichte Klage wegen Verleumdung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar ein. Die Begründung: Lohan glaubte, dass eines der Babys auf ihre Anzeige „that milkaholic, Lindsay“ anspielt. Die beiden Parteien einigten sich außergerichtlich. Es ist davon auszugehen, dass Lohan eine Entschädigung von ETrade erhielt.
Fall 6:
Einige Fans des Online-Spiels „Star Wars Galaxies“ wären am liebsten mit einem Todesstern gegen Sony vorgegangen, als der japanische Konzern 2010 verkündete, die Sever für das Spiel abzuschalten. Es gab zwar keine tragfähigen Gründe für einen Rechtsstreit, dennoch entschieden sich die Fans aus Frustration für eine Sammelklage. Bisher ist nichts über einen Prozess bekannt und es wird wahrscheinlich auch nie einen geben.
Fall 7:
Ein Farmer aus Florida hat ein kleines Startup-Unternehmen verklagt, das Foren und Chat-Rooms betreibt. Der Grund: Er fand in einem Forum einen negativen Eintrag. In diesem 800 Millionen US-Dollar Rechtsstreit geht es darum, dass der Kläger dem Unternehmen unterstellt, durch negative Beiträge den Ausgang eines anderen juristischen Verfahren beeinflussen zu wollen, an dem Kläger ebenfalls beteiligt ist. Stellen Sie sich vor, jede Online-Beleidigung zöge eine Klage nach sich.
Fall 8:
Amanda Bonnen twitterte 2009 an ihre 20 Anhänger, dass ihre Wohnung verschimmelt. Ihr Vermieter reichte daraufhin Klage ein. Er sah seinen guten Ruf geschädigt und wollte 50.000 US-Dollar Schadensersatz Der Richter wies die Klage ab. Er war der Ansicht, dass die Tweets für den Verleumdungsvorwurf nicht ausreichten.
Fall 9:
Ein Schulbezirk in Chicago gilt als WiFi-Pionier, weil er schon 1995 öffentliche Funknetze an seinen Schulen installierte. Jahre später, 2003, verklagten Eltern des Bezirks die Schulen, weil die Router angeblich der Gesundheit der Kinder schaden. Jedoch ohne Erfolg, weil die Kläger keinen Nachweise einer eventuellen Gesundheitsgefährdung erbringen konnten..
Fall 10:
Im Jahr 2008 schlug der Bürgermeister der türkischen Stadt Batman vor, den Filmregisseur Christoper Nolan und das Filmstudio Warner Brothers zu verklagen – um Lizenzgebühren aus dem Blockbuster „The Dark Knight“ zu fordern. Soweit bekannt wurde aber nie eine Klage eingereicht. Unbestätigten Gerüchten zufolge, soll der dunkle Ritter nun die Stadt beschützen.

Rosenberg vs. Google Maps

Nachdem Lauren Rosenberg 2009 auf einer viel befahrenen Straße in Park City, im US-Bundessstaat Utah, nachts von einem Auto angefahren wurde, reichte sie nicht nur gegen den Fahrer, sondern auch gegen Google Klage ein. Rosenberg beschuldigte den Suchmaschinenkonzern, dass die Wegbeschreibung für Fußgänger aus Google Maps sie geradewegs auf die gefährliche Kreuzung geführt habe. Das Unternehmen reagierte, indem es seitdem vor möglichen Fehlern in seinen Wegbeschreibungen warnt. Das Verfahren wurde in diesem Sommer außergerichtlich beigelegt.

Gebrochene Herzen bei “Mafia Wars”

Cheryl Gray aus Michigan verliebte sich beim Spielen von „Mafia Wars“ in einen Mitspieler. Sie gibt an, dass sich über das Spiel eine Beziehung mit diesem Mann entwickelte. Auch will sie ihm Geschenke geschickt und einen Flug nach Washington gebucht haben, um ihn zu besuchen. Doch das ging dem 35 Jahre alten „Partner“ zu weit und er brach den Kontakt ab. Gray fordert deshalb von ihrem „Ex-Freund“ Schadensersatz in Höhe von 8.368,88 US-Dollar. Dieser Betrag soll sich aus der in die Beziehung investierte Zeit zusammensetzen.

Verleumdung durch Google-Vorschläge

Rechtsstreitigkeiten in Sachen automatischer Ausfüllvorschläge bei Suchanfragen bescheren Google immer wieder Probleme. Im Gegensatz zu Google sehen Gerichte diese aber nicht immer als harmlos an, weshalb der Suchmaschinenanbieter jüngst zwei Fälle in Frankreich verlor. In einem Rechtstreit wurde das französische Wort für „Betrug“ der französischen Organisation „Centre National Privé de Formation a Distance“ zugeordnet, wogegen diese klagte.

Im zweiten Fall schlug Google die Begriffe „Vergewaltiger“ und „Satanist“ bei Suchanfragen nach dem Namen des Klägers vor.Google verlor ähnliche Fälle auch in Argentinien, Italien und Irland. Ein irischer Hotelbesitzer behauptet, die Auto-Ausfüll-Funktion stelle sein Hotel dar, als ob dieses zwangsverwaltet wird.

Die zehn skurrilsten IT-Klagen II

Die Pentium-Allergie

Eine Niederländerin versucht immer wieder vor Gericht zu ziehen, nachdem sie bei Intel (INTC) und ihrer Regierung mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg hatte. Sie behauptet, dass sie durch die hochfrequente Strahlung eines Pentium Prozessors Hautausschlag bekam. Allerdings wiesen bis zum jetzigen Zeitpunkt alle Gerichte die Klage der „Pentium-Allergikerin“ ab.

ETrade (ETFC) vs. Lohan

Foto: Etrade

In einem Werbespot anlässlich der Super Bowl, dem Endspiel im American Football, warben Babys für den Online-Broker-Dienst ETrade. Diesen Spot verfolgte auch der Kinderstar Lindsay Lohan und reichte Klage wegen Verleumdung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar ein. Die Begründung: Lohan glaubte, dass eines der Babys auf ihre Anzeige „that milkaholic, Lindsay“ anspielt. Die beiden Parteien einigten sich außergerichtlich. Es ist davon auszugehen, dass Lohan eine Entschädigung von ETrade erhielt.

Star Wars Fans vs. Sony

Einige Fans des Online-Spiels „Star Wars Galaxies“ wären am liebsten mit einem Todesstern gegen Sony vorgegangen, als der japanische Konzern 2010 verkündete, die Sever für das Spiel abzuschalten. Es gab zwar keine tragfähigen Gründe für einen Rechtsstreit, dennoch entschieden sich die Fans aus Frustration für eine Sammelklage. Bisher ist nichts über einen Prozess bekannt und es wird wahrscheinlich auch nie einen geben.


Klage wegen Forenbeiträge

Ein Farmer aus Florida hat ein kleines Startup-Unternehmen verklagt, das Foren und Chat-Rooms betreibt. Der Grund: Er fand in einem Forum einen negativen Eintrag. In diesem 800 Millionen US-Dollar Rechtsstreit geht es darum, dass der Kläger dem Unternehmen unterstellt, durch negative Beiträge den Ausgang eines anderen juristischen Verfahren beeinflussen zu wollen, an dem Kläger ebenfalls beteiligt ist. Stellen Sie sich vor, jede Online-Beleidigung zöge eine Klage nach sich.

Bonnen vs. Horizon Group Management

Foto: Fotolia.com/fizzgig


Amanda Bonnen twitterte 2009 an ihre 20 Anhänger, dass ihre Wohnung verschimmelt. Ihr Vermieter reichte daraufhin Klage ein. Er sah seinen guten Ruf geschädigt und wollte 50.000 US-Dollar Schadensersatz. Der Richter wies die Klage ab. Er war der Ansicht, dass die Tweets für den Verleumdungsvorwurf nicht ausreichten.

Eltern vs. Wi-Fi

Ein Schulbezirk in Chicago gilt als WiFi-Pionier, weil er schon 1995 öffentliche Funknetze an seinen Schulen installierte. Jahre später, 2003, verklagten Eltern des Bezirks die Schulen, weil die Router angeblich der Gesundheit der Kinder schaden. Jedoch ohne Erfolg, weil die Kläger keinen Nachweise einer eventuellen Gesundheitsgefährdung erbringen konnten.

Der Batman Bonus

Im Jahr 2008 schlug der Bürgermeister der türkischen Stadt Batman vor, den Filmregisseur Christoper Nolan und das Filmstudio Warner Brothers zu verklagen – um Lizenzgebühren aus dem Blockbuster „The Dark Knight“ zu fordern. Soweit bekannt wurde aber nie eine Klage eingereicht. Unbestätigten Gerüchten zufolge, soll der dunkle Ritter nun die Stadt beschützen. (pg)

Teaserbild: Frank-Peter Funke, Fotolia.de