Weihnachtsgeld, Betriebsrente, Weiterbildung

Die wichtigsten Zusatzleistungen für Mitarbeiter

05.10.2017 von Alexandra Mesmer
Gehalt ist wichtig, aber nicht alles. Eine Untersuchung aller Online-Stellenanzeigen der letzten zwei Jahre zeigt, dass Unternehmen vor allem auf drei Zusatzleistungen setzen: Weiterbildung, Weihnachtsgeld und Betriebsrente.
Immer noch beliebt: das Weihnachstgeld
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Beschränkten sich Zusatzleistungen früher auf materielle Vorzüge wie Firmenwagen und Weihnachtsgeld, so reicht die Liste heute deutlich weiter, auch ausgefallene Zusatzleistungen wie Geburtstagsurlaub oder Ruheräume werden angeboten. Das geht aus einer Analyse der Metajobsuchmaschine Joblift hervor, die alle rund 17 Millionen Online-Jobanzeigen der letzten 24 Monate auf Zusatzleistungen untersuchte.

Top 3 der Benefits: Weiterbildung, Weihnachtsgeld, Betriebsrente

An erster Stelle werben Arbeitgeber mit Weiterbildungskursen (über 3,2 Millionen Nennungen), gefolgt von monetären Anreizen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld (2,7 Millionen). Vorsorgepläne wie eine betriebliche Zusatzrente stellen mit über 840.000 Erwähnungen ebenfalls ein gängiges Angebot dar. Auch Transportvergünstigungen wie Firmenwagen oder das bezuschusste Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel werden häufig angeboten (knapp 500.000). Auf Platz fünf befinden sich schließlich flexible Arbeitszeitenregelungen.

Dass Unternehmen allmählich auf den Wunsch vieler Bewerber eingehen, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, zeigen folgende Zahlen der Joblift-Auswertung: Während die Zahl der Stellenausschreibungen, die mit Zusatzleistungen warb, durchschnittlich um drei Prozent jeden Monat zunahm, erhöhte sich die Zahl der Anzeigen, die mit Kinderbetreuungsmöglichkeiten warb, um sechs Prozent monatlich. Insgesamt wurde die Förderung der Kinderbetreuung in 139.395 Stellenanzeigen erwähnt. Auch Mitarbeiterveranstaltungen sowie Gesundheitsangebote wurden überdurchschnittlich oft angeboten.

Von Bällebad bis Napping Room - die außergewöhnlichsten Zusatzleistungen

Die Analyse nahm auch weniger verbreitete, ungewöhnliche Leistungen unter die Lupe. So scheint neben Spieleklassikern wie dem Tischkicker in 599 Ausschreibungen auch das Bällebad für ein geeignetes Mittel der Mitarbeitermotivation gehalten zu werden. Auch Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten oder den eigenen Geburtstag finden sich in den Stellenprofilen wieder.

Einige Unternehmen versuchen mit Steharbeitsplätzen und so genannten Napping Rooms zu punkten, in denen Mitarbeiter ihren Mittagsschlaf halten oder sich ausruhen können. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen Unternehmen mit dem Angebot eines Firmenfahrrads: Zum einen bildet ein solches eine Alternative zu anderen Transportvergünstigungen, zum anderen fördert es eine erhöhte Bewegungstätigkeit der Belegschaft.

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Kalte Progression
Etwa, wenn die kalte Progression zuschlägt und der Arbeitnehmer wegen der erhöhten Abgabenlast nichts mehr vom Zuschlag hat. Doch es gibt jede Menge Möglichkeiten, dem Mitarbeiter Gutes zu tun.
Einmal volltanken
Lange waren Tankgutscheine in Mode - doch die Handhabung erwies sich als zu kompliziert. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt. Inzwischen darf der Arbeitgeber seinem Angestellten Sachzuwendungen in Höhe von 50 Euro zukommen lassen - jeden Monat.
Bloß nicht auszahlen!
Auszahlen darf das Unternehmen die 50 Euro nicht - sonst wären Steuern fällig.
Selbst kochen statt Essen gehen
Besonders praktisch: Essenschecks können auch im Supermarkt eingelöst werden.
Dienstwagen
Nach wie vor heißgeliebt: der Dienstwagen. Doch nicht jeder Mitarbeiter ist schon auf einer Gehaltsstufe, die einen Dienstwagen erlaubt - und nicht jeder will einen. Zudem müssen Unternehmen oft mit ihren Mitarbeitern komplizierte Verträge schließen. Wie wäre es stattdessen ...
Dienstrad
... mit einem Dienstrad? Gerade in großen Städten ist das Rad eine umweltfreundliche und schnelle Möglichkeit, zur Arbeit und zurück zu kommen. Vorteil: Die Nutzung des Dienstrads ist privat uneingeschränkt möglich, ohne dass komplizierte Verträge geschlossen werden müssen.
Kleine Geschenke
Ein Unternehmen kann über "anlassbezogene Zuwendungen" dem Mitarbeiter etwas schenken.
Leasingverträge für Smartphones
Wenn der Arbeitgeber keine Diensthandys zur Verfügung stellt, gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter über das Unternehmen ein Smartphone least. Das gilt natürlich für allerlei Elektrogeräte, etwa ...
Tablets
... iPads und andere Tablet-Computer. Für Wartung und Reparatur ist aber der Mitarbeiter selbst zuständig - und schenken darf die Firma dem Angestellten nach Ablauf des Leasingsvertrags das Gerät auch nicht.
Die Rechnung, bitte!
Alternativ kann der Arbeitgeber sich auch an der Telefonrechnung des Mitarbeiters beteiligen.
Prepaid-Kreditkarten
Einfach mit 50 Euro jeden Monat aufladen - und der Mitarbeiter kann sie ausgeben, wofür er möchte.
Karte für den ÖPNV
Vorsicht: Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Monatskarte für den ÖPNV, kann er seinem Mitarbeiter die 50 Euro nicht mehr auf die Prepaid-Kreditkarte laden. Doch auch da gibt es Alternativen.
Geburtstags- oder Jubiläumsgeschenke
Drei Mal im Jahr kann das Unternehmen so im Wert von 60 Euro ein Geschenk machen.
Fast wie Bargeld
Rabatte auf die eigenen Produkte für Mitarbeiter sind bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei.
Kantinenessen
Gern genommen sind auch Zuschüsse zum Essen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten.
Schlauer als vorher
Ein Arbeitnehmer kann auch in Weiterbildungen für seine Mitarbeiter investieren und für sie keine Steuern oder Abgaben zahlen, solange klar ist, dass die Weiterbildung direkt für den Job anwendbar ist.
Leere Kita
Ein Unternehmen kann außerdem anbieten, dem Mitarbeiter einen Zuschuss zu den Betreuungskosten für die Kinder zu leisten. Er ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und kann das Budget einer Familie entlasten.
Gesundheit!
Auch für die Gesundheit des Mitarbeiters kann ein Unternehmen für 600 Euro im Jahr Ausgaben tätigen.
Und was ist im Alter?
Alle On-top-Leistungen werden nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Experten gehen nicht davon aus, dass der Rentenanspruch dadurch stark beeinflusst wird. Aber eine Rechnung aufstellen, schadet auf keinen Fall.