Digital-Patente für schutzwürdig befunden

DEC scheint im Patentstreit gegenüber MTI in der Vorhand

23.10.1992

MÜNCHEN (CW) - Zumindest eines der Patente der Digital Equipment Corp. (DEC) über ihre Speicherschnittstellen - Technologien Standard Tape beziehungsweise Standard Disk Interconnect (SDI/STI) hat Bestand. Das entschied jetzt das Bundespatentgericht in München in einem Verfahren, das die Micro Technology GmbH (MTI) gegen DEC angestrengt hatte. Der Cloner indes geht in die Gegenoffensive.

MTI entwickelt, fertigt und vertreibt Schnittstellen - Produkte zur Vernetzung von Platten und Bandspeichern in DEC-VAX-Umgebungen und war von Digital ultimativ aufgefordert worden, dieses Geschäft bis zum Jahresende 1991 zu beenden, da DEC - eigene Patente verletzt würden. Andere betroffene Unternehmen hatten sich dieser "Phase-out"- Forderung des Computerherstellers gebeugt; einzig MTI blieb stur und klagte sogar seinerseits mehrfach - in Deutschland und den USA - gegen DEC. Eine dieser Klagen war bereits im Mai vom Hamburger Landgericht abgewiesen worden. Dagegen ging MTI in die Berufung, die nach wie vor anhängig ist.

Jetzt entschied auch das Bundespatentgericht in München, daß DEC die fraglichen Patente für sich beanspruchen könne, die MTI - Klage also gegenstandslos sei. Das Urteil gilt nur für den deutschen Markt, wie MTI betont. Beide Seiten läuteten jedenfalls daraufhin die nächste juristische Runde ein: So beantragte DEC die beschleunigte Behandlung und Abweisung der MTI - Berufung durch das Hamburger Gericht.

Deutsche Kunden sind nicht betroffen

Der Cloner seinerseits greift nun andere, neuere DEC - Patente an: Diese betreffen die CI und DSSI-Bus-Architekturen. Schon bevor Digital die Technologien als Patent angemeldet habe, behauptet MTI, seien sie öffentlich zur Verwendung zugänglich (public domain) und damit nicht patentfähig gewesen. Den gleichen Einwand macht die Speicher-Company übrigens gegen die SDI/STI-Patente geltend. MTI-Offizielle gaben mittlerweile bekannt, daß man seit einem Monat neue, funktionsgleiche Produkte in Deutschland anbiete, die keine DEC - Patente verletzten. Die deutsche Kundschaft sei also auf keinen Fall von dem Gerichtsentscheid betroffen.

Während es von Digital - Seite heißt, die jüngsten Gerichtsentscheide belegten die Schutzwürdigkeit und die Durchsetzbarkeit der fraglichen Patente, betont MTIs Vice-President Norman Farquhar, DEC wolle zwar nicht unrechtmäßig geistiges Eigentum beanspruchen, aber mit allen Mitteln den Wettbewerb austrocknen. Als Beleg nannte der MTI - Manager die Tatsache, daß Digital die Patente für die CI- und DSSI-Bus-Technologien zwar dritten Unternehmen zur Lizenzierung angeboten habe jedoch zu unzumutbar hohen Gebühren. Gleichwohl ist MTI das einzige Unternehmen im DEC - Markt, das sich der Zahlung von Lizenzgebühren noch verweigert.