Datenschutzverordnung bis 1986 verlängert

05.08.1983

BERN (sg) - In seiner letzten Juni-Sitzung beschloß der Bundesrat eine Änderung der seit 1981 in Kraft befindlichen Datenschutzverordnung.

Die Geldungsdauer dieser Richtlinie für die Bearbeitung von Personaldaten wurde bis zum 31. Dezember 1986 verlängert. Der schon seit einiger Zeit in Aussicht gestellte Entwurf zu einem eigentlichen Datenschutzgesetz soll nach der Sommerpause in die "Vernehmlassung" geschickt werden.

Der Dienst für Datenschutz (Anmerkung der Redaktion: Eine Abteilung der Bundesverwaltung, die die Erlasse zum Datenschutz kontrolliert) hat die bisherigen Erfahrungen mit der Verordnung in einem ausführlichen Bericht zusammengefaßt. Daraus geht hervor, daß Personen, die Einsicht in die sie betreffenden Daten nehmen möchten, auf erhebliche ablauftechnische Schwierigkeiten stoßen, zumal die Auskünfte an diversen Verwaltungsstellen eingeholt werden müssen. Um dem abzuhelfen beschloß der Bundesrat, ein Register der Datensammlungen anzulegen.