Datenschützer warnen vor Überwachungsstaat

07.07.2006
Mit der Verlängerung des Terrorismusbekämpfung-Gesetzes erhalten Geheimdienste mehr Befugnisse im Inland. Opposition und Datenschützer sehen darin eine Gefährdung der Grundrechte.

Der neue Entwurf der Bundesregierung für das Terrorismusbekämpfung-Ergänzungsgesetz enthalte eine sehr undifferenzierte Befugniserweiterung der Nachrichtendienste, bemängelte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegenüber der Frankfurter Rundschau. "Das halte ich für sehr kritisch." Außerdem würde mit den neuen Regelungen die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten zusehends aufgeweicht.

Die Bundesregierung hatte vor wenigen Tagen beschlossen, die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erlassenen Gesetze zur Terrorismusbekämpfung zu verlängern und auszuweiten. Einen entsprechenden Entwurf will die Regierungskoalition nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Man habe sich darauf verständigt, die bewährten Regelungen beizubehalten und das Instrumentarium zur Terrorismusbekämpfung maßvoll zu erweitern, heißt es in einer Mitteilung der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Hans-Peter Uhl und der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz.

Die bestehenden Auskunftsbefugnisse der Nachrichtendienste gegenüber Luftfahrtunternehmen, Banken, Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sollen künftig zur Aufdeckung verfassungsfeindlicher Aktivitäten auch im Inland gelten. Darüber hinaus dürfen die Geheimdienste auch den IMSI-Catcher zur Identifikation und zum Überwachen von Mobiltelefonen auf bundesdeutschem Boden einsetzen. Auskünfte zu Fahrzeug- und Halterdaten sollen in Zukunft automatisiert aus dem zentralen Fahrzeugregister abgerufen werden können. Die neuen Befugnisse gelten für den Bundesnachrichtendienst (BND) sowie den Militärischen Abschirmdienst (MAD), und sind vorerst, wie es die bereits bestehenden Terrorbekämpfungs-Gesetze auch waren, auf fünf Jahre befristet.

Den Datenschützern gehen die neuen Bestimmungen zu weit. Es gebe keinerlei Rechtfertigung dafür, den Nachrichtendiensten neue Kompetenzen im Inland einzuräumen. Die Ermittlungsrechte seien mit der Ratifizierung des Gesetzes im Jahr 2002 auf die Terrorismusbekämpfung beschränkt worden. Es sei nicht akzeptabel, dass diese Instrumente nun Teil der täglichen Verfassungsschutzarbeit würden, monierte Nordrhein-Westfalens Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol. Der neue Entwurf könnte die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit bedrohen, warnen die Datenschützer unisono.

Auch die Opposition im Bundestag geht mit dem Entwurf der Regierungskoalition hart ins Gericht. Angesichts der jüngsten Querelen um verfassungswidrige Bespitzelungen von Journalisten durch den BND sei es das falsche Signal, fröhlich Freibriefe zu verstärkter Datenschnüffelei zu verteilen, kritisiert die Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Claudia Roth. Die Ausweitung der nachrichtendienstlichen Befugnisse komme einer Beschneidung der Grundrechte gleich und könnte ein Einfallstor für schrankenlose Aktivitäten der Geheimdienste in Deutschland bilden. "Aufgabe der Geheimdienste ist der Schutz und nicht die Bedrohung der Demokratie." (ba)