CDs kopieren ohne Staatsanwalt

31.07.2006 von Dorothea Friedrich
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Mediene.V. (Bitkom) hat Tipps für das rechtlich unbedenkliche private Kopieren von CDs herausgegeben.

Dabei gilt grundsätzlich das aktuelle Urheberrecht, das sich nicht wesentlich von der früheren Gesetzgebung unterscheidet. Alle Rechte liegen demnach weiter beim Urheber eines Werkes, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Der Gesetzgeber hat für potenzielle Kopiergeräte und -medien, etwa DVD-Brenner und Rohlinge, ein pauschales Vergütungssystem geschaffen. So bezahlt in Deutschland jeder Käufer eines Brenners eine Pauschale in Höhe von 9,21 Euro. Für jede leere CD werden rund zehn Cent fällig. Über Verwertungsgesellschaften - wie die Gema für Musik und die VG Wort für Texte - werden die Beträge dann an die Urheber weitergeleitet.Wer also zu Hause eine CD kopiert, hat bereits Geld an den Urheber bezahlt. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt.

Einige wenige Kopien sind unproblematisch. Wer einen Musik-Mix für den privaten Gebrauch brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf dies auch künftig tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den persönlichen Bedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es hier nicht. Man muss über die Originale verfügen und sich diese legal besorgt haben. Ebenfalls in Ordnung ist es, sich die Original-CD eines Bekannten selbst zu brennen.

Originale, die einen Kopierschutz enthalten, dürfen nur analog kopiert werden - zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht digital auf eine andere CD kopiert werden. Wer versucht, den Kopierschutz bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen mindestens Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Vorsicht bei kostenlosen Downloads

Legale Musik-Websites sind leicht zu erkennen: Hier ist der Download meist kostenpflichtig. Steht Musik gratis zur Verfügung, sollte man lieber die Finger davon lassen - besonders, wenn die Lieder anderswo Geld kosten. Häufig ist dann unklar, ob die Songs urheberrechtlich geschützt sind. Vorsicht ist auch bei Tauschbörsen geboten, für deren Nutzung man eine spezielle Software auf dem Rechner installieren muss. Um diese Börsen zu nutzen, muss man Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer seine eigenen
Musikdateien öffnet, kann damit urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich machen. Und das ist strafbar.

Wer eine offensichtlich unrechtmäßig erstellte Kopie weiter vervielfältigt, bewegt sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das gilt etwa für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs oder MP3-Dateien von fremden Festplatten. Gebrannte Spielfilme sollten Nutzer deswegen immer misstrauisch machen - nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Auch wer sich eine eigene Internetseite anlegt, muss auf das Urheberrecht achten. So schön es sein kann, Filme oder Firmenpräsentationen mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied spielen zu lassen - Vorsicht ist angebracht. Die entsprechenden Rechte sind bei der Gema zu erwerben. Das gilt auch für Podcasts, die immer beliebteren selbst produzierten Radiosendungen, die man im Netz herunter laden kann.

Auch auf Bildern können Rechte liegen – auch wenn sie schnell von einer Website kopiert und auf der eigenen eingefügt sind. Aufgepasst werden sollte zudem bei Landkartenausschnitten: Wer den Anfahrtsweg zur Firma oder einer Veranstaltung zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen - denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Landkarten.

Software darf nicht kopiert werden

Das Kopieren von PC-Programmen für den Privatgebrauch ist untersagt - hier gibt es auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung des Programms benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen der Software darauf hin und gehen mittlerweile hart gegen Raubkopierer vor. Darauf sollten auch Firmenchefs ihre Mitarbeiter aufmerksam machen.