LTE-Nachfolger

Bundesnetzagentur legt Regeln für 5G-Frequenzauktion fest

29.11.2018 von Panagiotis Kolokythas
Die Bundesnetzagentur hat die Auktionsregeln für die 5G-Frequenzauktion festgelegt. Darin sind auch die Versorgungsauflagen geregelt.

Die Bundesnetzagentur hat nun offiziell das Zulassungsverfahren für die 5G-Frequenzauktion im kommenden Jahr eröffnet. Unternehmen, die sich an der Auktion beteiligen wollen, können sich damit ab sofort bewerben und müssen dabei sowohl die Vergaberegeln als auch die Auktionsregeln für die 5G-Frequenzen erfüllen.

Der LTE-Nachfolger 5G sorgt für noch schnellere Internetverbindungen per Mobilfunk.
Foto: 3gpp.org

Kein nationales Roaming geregelt

Eine aufmerksame Lektüre der Regeln bestätigt die vorab geäußerte Kritik von Verbraucherschützern: Es gibt keine genauere Regelung seitens der Bundesnetzagentur zu nationalem Roaming, durch die bei fehlender Netzverbindung das Netz eines anderen Anbieters genutzt werden könnte. Dadurch könnte nach Ansicht der Verbraucherschützer die Netzabdeckung mit 5G besser garantiert werden. Befindet man sich beispielsweise in einem Gebiet, dass der eigene Anbieter nicht durch 5G abdeckt, dann könnte auf das 5G-Netz des Anbieters gewechselt werden, der dieses Gebiet abdeckt.

Statt die Zusammenarbeit der Anbieter festzulegen, wird auf deren Kooperationsbereitschaft gesetzt. "Infrastruktur-Sharing und Roaming können einen Beitrag zur besseren Mobilfunkversorgung leisten. Frequenzzuteilungsinhaber können unter Beachtung des Wettbewerbs- und Kartellrechts Kooperationen zum gemeinsamen wirtschaftlichen Netzausbau eingehen", heißt es hierzu in der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018.

"Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs- und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei", kommentiert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Eröffnung des Zulassungsverfahren zur 5G-Frequenzauktion.

Deutschland soll Weltspitze bei digitaler Infrastruktur werden

Ziel der 5G-Frequenzauktion sei es, so die Bundesnetzagentur: "Deutschland soll Weltspitze bei der digitalen Infrastruktur und Leitmarkt für 5G in Europa werden. Die neue Mobilfunkgeneration 5G soll die Entwicklung innovativer Dienste und Anwendungen (Industrie 4.0, autonomes Fahren, Internet der Dinge) fördern."

Die Versorgungsauflagen im Überblick

Alle Unternehmen, die im Frühjahr 2019 an der Versteigerung der Frequenzen teilnehmen möchten, verpflichten sich unter anderem folgende Versorgungsauflagen zu erfüllen:

Sowie bis Ende 2022 folgende Auflagen zu erfüllen:

Für Neueinsteiger gelten die folgenden abweichenden Versorgungsauflagen:

5G-Frequenzauktion: So geht's nun weiter

Alle Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen möchten, können sich bis zum 25. Januar 2019, 15.00 Uhr mit einem Zulassungsantrag bewerben. Die 5G-Frequenzauktion für die 2 GHz- und 3,6 GHz-Frequenzen wird dann im Frühjahr 2019 stattfinden.

Bis Ende 2022 gelten die Versorgungsverpflichtungen der Stufe 1. Diese umfassen Haushalte (bis zu 100 Mbit/s), Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen, die wichtigsten Schienenwege, 5G-Basisstationen und Basisstationen "weiße Flecken".

Bis Ende 2024 müssen dann die Versorgungsverpflichtungen der Stufe 2 erfüllt werden. Also für alle übrigen Bundesstraßen, alle Landes- und Staatsstraßen, übrigen Schienenwege, alle Seehäfen und die wichtigsten Wasserstraßen. (PC-Welt)