MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), Karlsruhe, hat die „Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG genehmigt. Die damals festgelegten Preise könnten nicht als überhöht angesehen werden. Als zu teuer hatte der Münchner Rechtsgelehrte Volker Thieler die Forderungen des damaligen Noch-Monopolisten befunden und geklagt.
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BGH bestätigt Gebührenerhöhung der Telekom von 1996
03.07.1998 von md
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