Mehr als der Anscheinsbeweis

BFH zur Privatnutzung von Firmenwagen

21.10.2011 von Renate Oettinger
Die Ein-Prozent-Regelung gilt nur für tatsächlich zur privaten Nutzung überlassene Dienstwagen. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Ein-Prozent-Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlässt. Aus der Bereitstellung eines Fahrzeugs zu betrieblichen Zwecken könne nicht aufgrund eines Anscheinsbeweises darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werde.

Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf das am 4. August 2010 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. April 2010 - VI R 46/08.

Die private Nutzung des Firmenwagens kann manchmal schwerwiegende Folgen haben.
Foto: Fotolia, M. Rosenwirth

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Streitfall betrieb der Kläger eine Apotheke mit Arzneimittelherstellung und etwa 80 Mitarbeitern, darunter auch der Sohn des Klägers, der auch das höchste Gehalt aller Mitarbeiter erhielt. Im Betriebsvermögen befanden sich sechs Kraftfahrzeuge, die für betriebliche Fahrten zur Verfügung standen. Fahrtenbücher wurden nicht geführt. Im Anschluss an eine Lohnsteuerprüfung ging das Finanzamt davon aus, dass der Sohn das teuerste der sechs betrieblichen Kraftfahrzeuge, einen Audi A8 Diesel, auch privat nutze, setzte dies als steuerpflichtigen Sachbezug mit der Ein-Prozent-Regelung an und erließ gegen den Kläger einen Lohnsteuerhaftungsbescheid.

Der Kläger machte dagegen vor dem Finanzgericht (FG) im Ergebnis erfolglos geltend, dass die Mitarbeiter und auch sein Sohn die betrieblichen Kraftfahrzeuge nicht privat sondern nur betrieblich genutzt hätten und die Privatnutzung arbeitsvertraglich verboten sei. Das Finanzgericht entschied, dass aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung der Beweis des ersten Anscheins für eine auch private Nutzung des Dienstwagens spreche. Unstreitig habe der Sohn das Fahrzeug dienstlich genutzt. Eine Privatnutzung durch ihn sei daher nicht auszuschließen.

Der BFH hob die Vorentscheidung auf und verwies die Sache an das FG zurück, so betont Passau.

Im Streitfall seien die Anwendungsvoraussetzungen der Ein-Prozent-Regelung, nämlich dass der Arbeitgeber eines der für Betriebszwecke vorgehaltenen Fahrzeuge seinem Sohn zur privaten Nutzung überlassen habe, nicht festgestellt. Stehe eine solche Kraftfahrzeugüberlassung zur privaten Nutzung nicht fest, könne diese fehlende Feststellung nicht durch den Anscheinsbeweis ersetzt werden. Es gebe weder einen Anscheinsbeweis dafür, dass dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen aus dem arbeitgebereigenen Fuhrpark zur Verfügung stehe, noch dass der Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug unbefugt auch privat nutze.

Passau empfiehlt, dies zu beachten und ggf. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auf den DUV Deutschen Unternehmenssteuer Verband (www.duv-verband.de) verweist. (oe)

Top-Dienstwagen 2011
Einen Mercedes der S-Klasse....
...fahren nur 2,7 Prozent der Geschäftsführer. Die größte Limousine von Mercedes gibt es ab einem Listenpreis von 78.718,50 Euro.
Einen Audi A8 .....
fahren 2,9 Prozent der Geschäftsführer. Die größte Audi-Limousine gibt es ab einem Listenpreis von 81.100 Euro.
Einen BMW 3er ....
...fahren nur 5,2 Prozent der Geschäftsführer. Der Listenpreis beginnt ab 28.900 Euro.
Die Mercedes C-Klasse....
...ist für neun Prozent der Geschäftsführer eine gute Alternative. Die C-Klasse ist ab 39.121 Euro zu haben.
Ein Audi A6 ....
...bevorzugen 13, 2 Prozent der Geschäftsführer als Dienstwagen. Er ist für einen Listenpreis ab 42.050 Euro zu haben.
Die E-Klasse von Mercedes...
...kostet ab E-Klasse ab 53.996 Euro. Sie gehört zu den zwei beliebtesten Firmenwagen der Chefs. Sie fahren 29 Prozent von ihnen.
Das liebste Auto des Chefs...
...ist der 5er BMW. Über 31 Prozent der Geschäftsführer fahren den 5er. Listenpreis: ab 42.100 Euro.
Gesamtverkaufsleiter...
...stehen den IT-Bossen in fast nichts nach - zumindest was die Firmenautos angeht.
Ein 5er BMW...
ist auch das bevorzugte Auto von 29 Prozent der Vertriebschefs.
Die Mercedes E-Klasse...
..steht bei den Vertriebschefs an zweiter Stelle, gefolgt von einem...
...Audi A6,
den immer noch fast 15 Prozent aller Gesamtverkaufsleiter fahren.
Den kleineren Audi A4...
haben dagegen nicht einmal fünf Prozent der Vertriebschefs. Listenpreis: ab 29.500 Euro
Regionalverkaufsleiter..
...geben sich mit einer Nummer kleiner als ihre Chefs zufrieden.
Sie fahren am häufigsten den 3er BMW.
Die C-Klasse von Mercedes...
ist für 14 Prozent der Regionalverkaufsleiter eine gute Alternative.
Der Audi A6...
..ist für 13,2 Prozent der Regionalverkaufsleiter die richtige Alternative.
Einen 5er BMW....
...fahren immerhin noch 13 Prozent aller Regionalverkaufsleiter.
Vertriebsbeauftragte...
...fahren am liebsten...
...einen 3er BMW ( 24 Prozent)
...oder...
einen Audi Audi A4 (20 Prozent).
Einen VW Passat ...
..fahren noch 14,4 Prozent der Vertriebsbeauftragten.
Den Opel Insignia...
nehmen dagegen nur 7,7 Prozent der Vertriebler. Listenpreis: ab 23.330 Euro
Auch der Ford Mondeo...
..ist unter Vertrieblern weniger beliebt ( 6,9 Prozent)
Einen VW Touran als Dienstwagen...
...haben auch nur drei Prozent aller Vertriebler.
Der 3er BMW dagegen...
ist unter Field Application Ingenieuren und Kundendienstleistern die absolute Nummer eins im Dienstwagen-Ranking 2011.

Weitere Informationen und Kontakt:

Jörg Passau, Steuerberater und Vizepräsident sowie geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV, c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 9743010, E-Mail: info@duv-verband.de, Internet: www.pani-c.de