Auskunftssperre für persönliche Daten

24.02.1984

DÜBENDORF (sg) - Auf Beschluß des Stadtrates erhielten die Einwohner der Gemeinde Dübendorf von den über sie bei der Stadtverwaltung gespeicherten Daten ein Kontrollblatt zugestellt. Der Grund hierfür könnte die Aufregung über die unlängst bekannt gewordenen Mängel im Datenschutz der Stadt Luzern gewesen sein. Gleichzeitig erhielten die Bürger einen Auszug aus dem seit April 1983 gültigen kommunalen Datenschutzreglement. Diese bislang für die Schweiz noch einzigartige Kontrollaktion dient indes nicht nur der Berichtigung falscher Eintragungen sondern soll darüber hinaus den Eidgenossen Gelegenheit geben, eine Auskunftssperre für die Daten zu veranlassen, die nicht weitergegeben werden sollen. Von dieser Möglichkeit, heißt es, machen besonders viele Bürger Gebrauch.