E-Mail-Archivierung

Antworten auf die wichtigsten Rechtsfragen

03.03.2010 von Michael Rath  
Elektronische Geschäftspost ist rechtlich relevant und muss daher sicher gespeichert werden.
Quelle: J.Wendler/Fotolia
Foto: J.Wendler/Fotolia

Es gibt kein Gesetz, das ausschließlich und umfassend den rechtlichen Umgang mit E-Mails regelt. Zu den vielen nationalen gesellen sich internationale Vorschriften. Die Verunsicherung der Verantwortlichen ist daher nachvollziehbar. Die folgenden Fragen und Antworten sollen Klarheit schaffen.

Ist Archivierung Pflicht oder Kür?

Da elektronische Kommunikation inzwischen fast 95 Prozent der Unternehmenskommunikation ausmacht, ist es nicht verwunderlich, dass die IT-Abteilungen vieler Firmen sich mit der Einführung rechtskonformer und revisionssicherer Archivierungslösungen beschäftigen. Dokumenten-Management-Systeme (DMS) gibt es zuhauf. Dennoch hat nach einer Umfrage der Pentadoc AG aus dem Jahr 2009 unter 300 Firmen nur etwa jede dritte ein E-Mail-Management- oder Archivierungssystem im Einsatz. Die übrigen Unternehmen betreiben zumeist eine rein technisch oder kostenmotivierte Datensicherung ihrer E-Mail-Systeme. Aufbewahrungspflichtige E-Mails und Dateien werden dort häufig nur ausgedruckt und verschwinden ohne Archivierungskonzept und Möglichkeiten zur Online-Suche in Papierarchiven. Dies entspricht weder den gesetzlichen Anforderungen (Compliance) noch den Wünschen der Nutzer nach effektiver Informationsbereitstellung.

E-Mail-Knigge
1. Verfassen Sie Ihre E-Mails knapp und präzise.
Alles was mehr als zwei Seiten umfasst, gehört in eine angehängte Datei.
2. Überprüfen Sie Rechtschreibung und Grammatik.
In den meisten E-Mail-Systemen gibt es entsprechende Funktionen. Da dies bekannt ist, werden entsprechende Fahrlässigkeiten übel genommen. Fehler suggerieren: Der Autor hat sich entweder für mich keine Zeit genommen oder er ist ein Schlendrian.
3. Beantworten Sie E-Mails schnell.
Reaktionsschnelligkeit ist einer der entscheidenden Vorteile von elektronischer Post. Vor allem auf erwartete Messages sollte zügig geantwortet werden. Wenn man nicht gerade extrem beschäftigt ist, sollte man den Posteingang mehrmals täglich checken. Allerdings ist es nicht nötig, die automatische Benachrichtung (Auto Notify) zu jeder eingehenden E-Mail zu aktivieren - das lenkt zu sehr von der Arbeit ab.
4. Gehen Sie sparsam mit der Funktion "Antwort an alle" um.
Es besteht die Möglichkeit, die Nachricht an eine Gruppe zu versenden, aus der sich vielleicht nur ein Prozent der Beteiligten dafür interessiert. Der Effekt ist vergleichbar mit einer Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in dem man gezwungen ist, dem Handygespräch eines Unbekannten zuzuhören. Wer ohne Notwendigkeit allen antwortet, erzeugt außerdem jede Menge elektronischen Müll. Insbesondere, wenn Anhänge mitgeschickt werden, führt das unnötige Versenden an große Verteiler zu Ressourcenproblemen.
5. Sorgen Sie dafür, dass Ihre E-Mail einfach lesbar ist.
Experton empfiehlt, die E-Mail in einem Stil zu verfassen, der einem schriftlichen Dokument (zum Beispiel Geschäftsbrief) gleicht. Grußformel und Unterschrift (Automatische Signatur) sind selbstverständlich. Außerdem sind kurze Sätze sowie - bei längeren Texten - Absätze zu empfehlen.
6. Halten Sie sich an die rechtlichen Bestimmungen für den E-Mail-Verkehr.
In Deutschland gilt seit Anfang 2007 eine neue Rechtsprechung, der zufolge im Anhang Pflichtangaben über das Unternehmen (Rechtsform, Sitz, Registergericht, Geschäftsführung) vorgeschrieben sind. Außerdem kann es manchmal nützlich sein, Angaben zu Urheberrecht, Vervielfältigung oder sonstige Rechtsklauseln anzuhängen. Im Übrigen sollten Unternehmen Regeln für den E-Mail-Verkehr formulieren (E-Mail-Policy), die regelmäßig zu verbreiten sind, damit auch neue Mitarbeiter auf dem Laufenden gehalten werden.
7. Antworten Sie niemals auf Spam.
Eigentlich eine Binsenweisheit, und doch ein immer wieder gemachter Fehler. Viele Spammer statten ihre Nachricht mit einer Opt-out-Funktion aus, indem die Mail im Betreff-Feld vorgeblich mit "unsubscribe" abbestellt werden kann. Für manche Spam-Programme, die für den automatischen Versand des elektronischen Mülls sorgen, bedeutet eine solche Antwort: Der Adressat ist da, er kann mehr Spam in Empfang nehmen.
8. Nutzen Sie Blindkopien, um Dritte zu informieren.
So bleibt der Verteilerkreis im Unklaren darüber,wer die Nachricht noch erhalten hat.
9. Formulieren Sie den Betreff aussagekräftig.
Nur so ragt die Botschaft aus der Fülle der Spam-Mitteilungen heraus, die heute die meisten Postfächer füllen.
10. Keep it simple.
Es gibt heute viele Möglichkeiten, E-Mails aufzuhübschen (Emoticons, Bilder etc.). Versender sollten vorsichtig damit umgehen, da nicht jedes Mail-Programm damit fertig wird und außerdem Ressourcen verschwendet werden. Zudem sind Emoticons mitunter mit Spyware infiziert. Deshalb: Nichts von unbekannten Quellen herunterladen!
11. Nutzen Sie die Features moderner E-Mail-Programme.
Rückruf: Eine E-Mail, die fehlerhaft oder ohne Anhang versandt wurde, wird zurückgerufen. Sparsam verwenden, lieber Botschaften noch einmal genau checken, bevor sie verschickt werden. Oft werden E-Mails schnell geöffnet und lassen sich nicht mehr zurückrufen. <br/><br/> Automatische Antwort: Die Out-of-Office-Funktion ist wirklich nützlich und sollte angewendet werden! Allerdings sollte man sie schnell deaktivieren, wenn man wieder im Büro ist.<br/><br/> Wiederversenden: Manchmal erreichen E-Mails nie den Adressaten, etwa weil der Mail-Server ausfällt. Mit der Resend-Funktion lassen sie sich umstandslos ein zweites Mal verschicken. Vor dem Versand in die Betreffzeile eine Bemerkung wie "zweiter Versuch" einfügen.<br/><br/>Übermittlungsbestätigung: Nice to have, aber nicht zwingend nötig. Funktioniert auch nicht mit jedem E-Mail-System. <br/><br/>Lesebestätigung: Ebenfalls nice to have.
12. Nutzen Sie E-Mails um Gespräche und Diskussionen anschließend zu bestätigen.
Elektronische Post bietet die Chance, sehr schnell Gesprächsergebnisse aus Konferenzen oder Telefonaten zu protokollieren. So lassen sich für alle Beteiligten die Ergebnisse sichern, bezüglich geplanter Maßnahmen sind alle auf demselben Stand. Was schriftlich fixiert wurde, wird von den Beteiligten ernster genommen.
13. Verlassen Sie sich bei dringenden Informationen nicht auf E-Mail.
Dazu lieber das Telefon benutzen. Es gibt keine Garantie, dass eine E-Mail gelesen wird. Oft wird die Nachricht übersehen, die Lektüre wird vertagt oder die Botschaft wird als vermeintlicher Spam gelöscht.
14. Nutzen Sie E-Mails nicht für unangebrachte Kommunikation.
E-Mail für die Verbreitung von Spam zu missbrauchen, ist nicht nur ein Ärgernis, sondern möglicherweise auch noch illegal. Und: In den meisten Fällen kann der Absender schnell ermittelt werden.

Welche Gesetze sind relevant?

Die digitale Informationsflut stellt die Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen. Sie müssen nicht nur die ganz allgemeinen Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (Paragraf 257, HGB) und der Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) beachten. Relevant sind auch die Abgabenordnung (Paragrafen 146, 147 AO) und die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU). Denn obwohl elektronische Briefe in der Regel unstrukturiert eingehen, unterliegen E-Mail-Archive grundsätzlich dem Zugriffsrecht der Finanzverwaltung, wenngleich die Prüfer davon bislang nur selten Gebrauch machen.

Was verlangt der Datenschutz?

Nicht minder wichtig sind die Vorgaben des Datenschutzrechts. Wesentlich ist die zum 1. September 2009 in Kraft getretene Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die neue Regelung (Paragraf 32 BDSG) verbietet beispielsweise ein IT-gestütztes Massen-Screening sämtlicher E-Mails aller Arbeitnehmer, um etwa Straftaten einzelner Mitarbeiter aufzudecken.

IT-Abteilungen sollten auch das gesetzliche Gebot der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (Paragraf 3a BDSG) kennen. Es fordert Unternehmen dazu auf, so wenig Informationen wie möglich zu erheben, wenn es gilt, personenbezogene Daten zu verarbeiten und die IT-Systeme entsprechend einzurichten. Ältere Daten, die nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Daraus lässt sich aber keineswegs die Notwendigkeit ableiten, eine E-Mail-Quote einzuführen, die etwa die Postfachgröße beschränkt. Eine solche Regelung kann keinen rechtlichen Hintergrund haben.

So gelingen DMS-Projekte
Aufgaben- und Zieldefinition
Das Vorhaben resultiert in der Regel aus einem konkreten Anlass oder Missstand, für den eine Lösung gesucht wird. Diese Situation ist zu beschreiben und konkreten, messbaren Zielen gegenüberzustellen. Die Beschreibung kann als Steckbrief erfolgen und umfasst erfahrungsgemäß etwa zwei bis drei Seiten. Genannt werden sollten ein Zeitplan, die Zahl der betroffenen Abteilungen oder Mitarbeiter, unsichere Punkte und die Ziele.
Bestimmung von Begriffen und Inhalten
Damit ein Projektteam ein gemeinsames Verständnis vom Vorhaben hat, sollte zunächst der Begriff "Dokumenten-Management" eindeutig bestimmen werden. <br/><br/> Als Ausgangspunkt bietet sich eine Definition an, die der Verband Organisations- und Informationssysteme (VOI) im Rahmen einer Erhebung unter knapp 900 Unternehmen im Jahr 2007 erarbeitet hat: "Das Dokumenten-Management umfasst die klassische (revisionssichere) Archivierung von Unterlagen sowie die Verwaltung lebender Dokumente". In diesem Kontext steht auch die Automatisierung der Dokumentenverteilung. Bei der entsprechenden Software spricht man folgerichtig von einem Dokumenten-Management-System (DMS). <br/><br/> Begriffe wie "Content-Management" oder "Enterprise-Content-Management" sind bei den Anwendern hingegen eher unbekannt. Der Begriff des Dokuments beschränkt sich nicht auf Papier, sondern umfasst Dateien, gescannte Papierdokumente und E-Mails.
Situationsanalyse erstellen
Die Einführung eines Dokumenten-Managements gleicht einer Reise, von der man Start und Ziel und in groben Zügen auch den Weg kennt. Das Ziel sollte im Steckbrief genannt werden, der Startpunkt entspricht der Situationsanalyse. <br/><br/> Sie sollte entweder den Umfang einer Vorstudie oder den einer konkreten Ist-Analyse haben. Wesentlich für die Ist-Analyse ist es, folgende Fragen zu beantworten: <br/><br/> - Welche Dokumente liegen vor? <br/> - Woher kommen die Dokumente? <br/> - Welche Ablagesystematiken gibt es? <br/> - Wie viele Dokumente und Dateien werden im aktuellen Blickfeld aufbewahrt, und um welche Mengen wächst der Bestand? <br/> - Welche Verbesserungen sind möglich? <br/> - Wer hat von welchen Standorten aus Zugriff auf die Dokumente, wer liefert überhaupt welche?
Fachkonzept erstellen, Inhalte abstimmen
Der Steckbrief formuliert das Ziel, das Fachkonzept gestaltet es aus. Hier wird beschrieben, wie die angestrebte Lösung fachlich aussehen und welchen Nutzen sie bringen soll. Das Konzept soll den Rahmen für die Umsetzung bilden und den Grund für das Projekt spezifizieren. Das Fachkonzept sollte folgende Punkte klären: <br/><br/> - Fachliche Beschreibung des künftigen Zustands (etwa digitale Akte). <br/> - Technische Auswirkungen des Vorhabens, nötige Maßnahmen. <br/> - Definierte Aktenstruktur mit Dokumenten und Metainformationen. <br/> - Relevante Abläufe und Vorgänge. <br/> - Zugriffsberechtigungen. <br/> - Gegebenenfalls das Vorgehen (zum Beispiel Stufenplan) und den Zeitplan. <br/> <br/> Wer einen Zeitplan möchte, sollte ein größeres Vorhaben in Teilprojekte gliedern, die jeweils maximal ein Jahr dauern. Das hilft, Lerneffekte festzuhalten und später zu nutzen. Der Rückblick auf produktive Lösungen belegt die Machbarkeit und motiviert für die bevorstehenden Aufgaben.
An Standards orientieren
Ein weiterer Schlüsselfaktor bei der Konzeption ist die Orientierung am Standard. Ausnahmen sind so weit als möglich zu reduzieren, auszuklammern oder auf wenige Varianten zu begrenzen, die sich jedoch nahe am Standard orientieren. Bisherige Projekte haben gezeigt, dass die letzten zehn Prozent der Dokumente und Abläufe, die automatisiert und digitalisiert werden sollen, einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen. <br/><br/> Ihre Bearbeitung im Rahmen des Projekts erbringt häufig kein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis mehr. Hier ist mutiges Vorgehen angeraten und die Bearbeitung bei Bedarf auf Papier zu belassen. Oft kommen später von Mitarbeitern pragmatische Vorschläge, wie auch die Ausnahmen einfach digital unterstützt werden können. <br/><br/> Der Schwerpunkt der Vorarbeiten sollte der fachlichen Konzeption gelten, allerdings darf auch die technische Konzeption nicht vernachlässigt werden. Sie muss eine Anforderungsbeschreibung beinhalten, die die bestehende Systemlandschaft aufgreift. Zu den Eckpunkten, die darin beschrieben werden, zählen die vorhandene Infrastruktur samt Schnittstellen, Leitungskapazitäten, PC- und Bildschirmausstattung. <br/><br/> Aus der Summe dieser Anforderungen wird - soweit noch keine Lösung im Einsatz ist - ein Kriterienkatalog für die Produktauswahl erstellt. Dieser Kriterienkatalog ist demnach anforderungsspezifisch. Folglich sind auch Standardkriterienkataloge nur bedingt verwendbar. Sie sind auch deshalb ungeeignet, weil sich die DMS-Produkte im Lauf der Jahre und mit fortgeschrittener Reife funktional sehr ähneln.
Systematische Produktwahl
Die Entscheidung für eine Lösung folgt der klassischen Produktauswahl, soweit noch kein DMS vorhanden ist. In vielen mittelständischen Unternehmen ist jedoch schon eine Lösung im Einsatz oder die Basis für eine Weiterentwicklung vorhandener Lösungen vorhanden. SAP-Anwender können beispielsweise auf den "SAP Content Server" oder das "Records Management" zurückgreifen. <br/><br/> Oft sollten sich daher die Erhebungen darauf konzentrieren, ob die bereits vorhandene Lösung auch für das aktuelle Vorhaben geeignet ist. Ist die Auswahl offen, helfen zwei wesentliche Komponenten bei der Suche nach der richtigen Lösung: die <b>Kriterienbewertung</b> und ein <b>"Challenge Day"</b>. Beide ergänzen sich, denn nicht alle Produkteigenschaften lassen sich in einem akzeptablen Kriterienkatalog abbilden. Zwar ermöglicht der Kriterienkatalog die funktionale Bewertung, doch die Komposition und Benutzerfreundlichkeit eines Produkts lassen sich besser bei der Präsentation mittels eines Fallbeispiels belegen. <br/><br/> Hierfür kommt der Challenge Day ins Spiel. An einem Tag präsentieren die besten zwei oder drei Anbieter eine kleine Lösung. Das hilft bei der Bewertung von weichen Kriterien wie Benutzerfreundlichkeit, Fachkompetenz des Anbieters und dem gegenseitigen Verständnis.
Umsetzung, Test, Pilotierung
Der fachliche Ansatz wird durch die Pilotierung erstmalig "erprobt". Sinnvoll ist es, die einwandfreie Umsetzung beziehungsweise Einrichtung durch systematische Tests in Zwei-Stufen-Form zu gewährleisten, indem fachliche und technische Testfälle methodisch zusammengestellt und durch entsprechend verantwortliche Mitarbeiter betrieben werden. <br/><br/> In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst im Projektteam alle Anwendungsfälle in einer Testumgebung geprobt, bevor Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen die gesamten fachlichen Tests betreiben. Die "Vortests" des Projektteams filtern erfahrungsgemäß die gröbsten Fehler heraus, die bei den Fachanwendern auf großes Unverständnis stoßen. Als hilfreich hat es sich erwiesen, das systematische Vorgehen durch entsprechende Werkzeuge zu unterstützen.
Betrieb: intern oder extern?
In der Regel verantworten die Anwender ihre Dokumenten-Management-Systeme selbst, um sich das Know-how zu sichern. Doch die Lösungen genießen selten Priorität im Kerngeschäft, so dass einige Unternehmen sich nicht mit Betrieb und Wartung belasten möchten. Eine Teilauslagerung des IT-Betriebs führt zu einer Kunden-Lieferanten-Beziehung, die für manche Anbieter Neuland bedeutet: Aufgaben müssen rasch erledigt und dokumentiert werden, zudem muss es eine klare organisatorische Regelung der verschiedenen Aktivitäten geben. <br/><br/> Neben einem ausgewogenen Vertrag basiert eine erfolgreiche Zusammenarbeit vor allem auf regelmäßigen Besprechungen. Hier sollten der aktuelle Stand (Betriebsfragen, Support-Calls etc.) erörtert sowie bevorstehende Projekte der Anwender und des Anbieters abgestimmt werden. Gibt es keine besonderen Vorkommnisse, genügen halbjährliche Treffen.
Vorsicht mit dem Prototyping
Das Projekt-Management greift in derartigen Vorhaben oft auf festgelegte Methoden zurück. Dabei fallen häufig zwei Fehler auf: <br/><br/> Die <b>Methodik</b> wird gelegentlich ungeachtet der Projekt- oder Unternehmensgröße angewendet. Erfolg verspricht ein Vorhaben jedoch dann, wenn das Vorgehen den Unternehmensbelangen angepasst wird. Gerade das breite Spektrum im Mittelstand erfordert eine flexible Handhabung der Methoden. <br/><br/> Nach wie scheint das <b>"Prototyping"</b> modern zu sein. Beim "evolutionären Prototyping" werden alle Versuche, Fehlversuche und Tests gemeinsam vom Anwender und Anbieter verfolgt. Der Aufwand ist entsprechend groß. Prototyping kann hilfreich sein, um die Technik zu erproben. Wenn Ziel und Konzept aber ohnehin bekannt sind, gibt Prototyping keinen Sinn, da sich das Verfahren in einem Try-and-Error-Verfahren einer Lösung anzunähern versucht. <br/><br/> Abgesehen davon erfordert es von allen Beteiligten Abstraktionsvermögen, denn der Prototyp muss auf eine reale Situation übertragen werden. Insgesamt ist daher von dieser Vorgehensmethode abzuraten.
Übernahme in den Produktivbetrieb
Nach der erfolgreichen Umsetzung steht dem Rollout der Lösung für alle Anwender nichts mehr im Wege. Zudem lassen sich nun weitere Dokumente, Akten oder Vorgänge im Dokumenten-Management-System abbilden. <br/><br/> <b>Fazit:</b> Die beschriebenen Erfolgskriterien können mit wenigen Abstrichen die Einführung eines Dokumenten-Managements gewährleisten. Dazu bedarf es neben einer einwandfreien Vorgehensweise, einer entsprechenden Planung und entschlossenem Handeln auch Fingerspitzengefühls beim Umgang mit den Anwendern. <br/><br/> Hier entscheiden sich die Akzeptanz und der Erfolg der Digitalisierung der Arbeit: Die Nutzer sollten maßgeblich an der Ist-Analyse und der Konzeption wie auch an den Tests und der Abnahme beteiligt sein.

Was muss der Arbeitgeber tun?

Trotz dieser Datenschutzrechts-Novelle und der darin enthaltenen Ge- und Verbote gibt es für die Archivierung von geschäftlichen E-Mails weiterhin keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Der wegen des Handelsrechts und des Steuergesetzbuchs oftmals notwendige Blick in die E-Mail-Fächer unterliegt also noch immer den strengen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und des BDSG. Daran ändert auch das mittlerweile bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. November 2008 nichts. Demnach endet das Fernmeldegeheimnis spätestens dann, wenn der Übertragungsvorgang abgeschlossen ist und der Mitarbeiter die E-Mail im Postfach erhalten hat, so dass er sie bearbeiten kann. Das gilt auch dann, wenn die E-Mail nach wie vor auf dem Server gespeichert ist. Allerdings wird bei einer gestatteten oder geduldeten Privatnutzung der Arbeitgeber weiterhin als Telefonanbieter eingestuft.

Was muss der IT-Leiter tun?

Aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich Anforderungen an den IT-Leiter. Zunächst muss er seine IT-Mitarbeiter anweisen, niemals ohne Legitimation - dazu zählen etwa IT-Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und schriftliche Einwilligungserklärungen der Mitarbeiter - in die Postfächer der Kollegen zu schauen. Bei einem Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis können sich sowohl der IT-Leiter als auch die Mitarbeiter im IT-Support strafbar machen.

Je nach Ausgestaltung des E-Mail-Systems sollten die IT-Verantwortlichen den Betriebsrat einbeziehen. Das gilt vor allem für automatische Systeme mit regelbasierender Ablage und Klassifikation. Auch der Datenschutzbeauftragte muss informiert werden, denn er benötigt für seine Aufgabe stets den aktuellen Stand der eingesetzten IT-Verfahren.

Der IT-Abteilung obliegt in der Regel die technische Umsetzung der E-Mail-Archivierung, über Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen kann sie nicht beschließen. Das ist Aufgabe der Geschäftsleitung, sie muss daher entscheiden, welche Archivierungskonzepte verfolgt werden. Das Management sollte also schon zu Beginn am Archivierungsvorhaben beteiligt sein.

Tipps für die E-Mail-Archivierung

• Legen Sie klare Regeln zur Nutzung und Ablage von E-Mails und anderen elektronischen Dokumenten fest.

• Untersagen Sie den Mitarbeitern die private Nutzung von E-Mails oder stellen Sie eine zweite private E-Mail-Adresse, um Konflikte zu vermeiden.

• Analysieren Sie die Sicherheitsrisiken, die aus der E-Mail-Nutzung entstehen können. Entwickeln Sie ein Sicherheitskonzept und führen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen gegen die Bedrohungen ein (Malware, Spam, Informationsverlust etc.).

• Ist die E-Mail-Nutzung nur für den dienstlichen Gebrauch vorgesehen, kontrollieren sie, dass diese Vorschrift auch eingehalten wird. Unternehmen, die den privaten E-Mail-Verkehr zwar untersagt haben, ihn aber stillschweigend dulden, werden vom Gesetzgeber als TK-Anbieter eingestuft.

• Lassen Sie von Spezialisten prüfen, welche rechtlichen Anforderungen zur E-Mail-Archivierung für Ihr Unternehmen bestehen, und führen Sie bei Bedarf ein Archivierungssystem ein.

• Verringern Sie das Aufkommen archivierungspflichtiger E-Mails.

Was darf gelöscht werden?

Nicht nur das Gebot der Datensparsamkeit spricht dagegen, den gesamten E-Mail-Verkehr eines Unternehmens über Jahrzehnte zu archivieren. Auch die Kosten der Langzeitarchivierung sollten Unternehmen dazu bewegen, alte Informationen zu löschen. IT-Leiter sind daher auch unter dem Blickwinkel von IT-Compliance gut beraten, die geltenden Verfahren zur fristgebundenen Vernichtung von Geschäftsunterlagen eng mit der Rechtsabteilung abzustimmen. Anschließend müssen diese Prozesse in einer Richtlinie ("Document Retention Policy") verbindlich festgelegt und im gesamten Unternehmen einheitlich eingeführt werden - unter Mitarbeit des Datenschutzbeauftragten und des Betriebsrats. Diese möglicherweise zunächst als lästig empfundene Pflicht können Unternehmen zum Anlass nehmen, ein effizientes Informations-Management zu etablieren.

Was ist internationales Recht?

Für Verunsicherung in vielen Unternehmen haben auch die nebulösen E-Discovery-Anforderungen gesorgt. Diese Vorkehrungen sind nur für solche Unternehmen relevant, die Geschäftstätigkeiten in den USA und in Großbritannien nachgehen. Nur sie zählen zum Anwendungsbereich der E-Discovery und des Foreign Corruption Practices Act (FCPA) und können spätestens bei gerichtlichen Auseinandersetzungen gezwungen werden, ihr elektronisches Archiv zu öffnen.

Aufgrund der Electronic-Discovery-Regelungen können Behörden Unternehmen dazu verpflichten, digital gespeicherte Informationen zu reproduzieren, wenn sie als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren in Betracht kommen. Der IT-Leiter sollte von sich aus auf das Management zugehen, wenn die im Unternehmen vorhandene IT nicht ad hoc und auf Anordnung der Geschäftsleitung (etwa bei einem Rechtsstreit) in der Lage ist, den Status quo der IT-Systeme und der E-Mails einzufrieren und Löschroutinen auszusetzen. (jha)

Tiips gegen die E-Mail-Flut
Schreiben Sie weniger E-Mails
Jede geschriebene elektronische Nachricht provoziert eine oder mehrere Antworten. Weniger, dafür durchdachter und pointierter formulierte E-Mails rufen weniger Nachfragen hervor.
Formulieren Sie eine klare Betreffzeile
Eindeutige Betreffzeilen helfen allen. Der Empfänger weiß mit einem Blick, worum es geht, der Absender formuliert auch für sich selbst klar sein Anliegen.
Keine Kritik in einer E-Mail
Auch sachlich gemeinte Verbesserungsvorschläge kommen per E-Mail vermutlich falsch an. Das persönliche Gespräch schafft schneller Klarheit und ist in den meisten Fällen weniger verletzend.
Feste Lesezeiten einhalten
Deaktivieren Sie alle akustischen und optischen Signale für eingehende Nachrichten. Die erste Stunde am Morgen sollten Sie für wichtige Aufgaben verwenden und keinesfalls für scheinbar witzige Ketten-Mails von Kollegen. Idealerweise sollten Sie nur dreimal täglich Nachrichten lesen und beantworten.
E-Mails am besten gleich bearbeiten
Am effektivsten ist es, E-Mails nur dann zu lesen, wenn man auch zum Antworten kommt. Die "Sofort-Regel" spart Zeit.
Richten Sie ein Ablagesystem ein
Bearbeitete und beantwortete E-Mails sollten Sie möglichst sofort ablegen. Ins Posteingangsfach gehören nur neu angekommene und ungelesene Nachrichten.
Löschen Sie großzügig
E-Mails löschen wirkt befreiend, selbst wenn der Speicherplatz Ihres E-Mail-Accounts besonders groß ist.
Buchtitel: Wenn E-Mails nerven
Die Ratschläge wurden dem Buch "Wenn E-Mails nerven" von Günter Weick und Wolfgang Schur entnommen. (Zusammengestellt von Ingrid Weidner)