Kaufleute (Kapitalgesellschaften, eingetragene Personengesellschaften und eingetragene Kaufleute) unterliegen bekanntlich seit Jahresanfang der gesetzlichen Vorschrift, die vorgeschriebenen Geschäftsbrief-Pflichtangaben auch in geschäftlichen E-Mails zu machen.
Aber auch für Kleinunternehmer und Freiberufler ist es nach der jüngsten Änderung der Gewerbeordnung ratsam, in geschäftlichen E-Mails neben Namen und Vornamen auch eine ladefähige Adresse zu nennen. Der Beitrag erklärt, für wen welche Pflichtangaben gelten und wie eine rechtssichere E-Mailsignatur aussieht.