Klare Regeln für den Arbeitsplatzwechsel

"Ade - aber Ihr Xing-Account bleibt da!"

25.11.2011 von Renate Oettinger
"Gehören" beruflich veranlasste Kontakte in sozialen Netzwerken dem Arbeitgeber? Eine Analyse von Dr. Birte Keppler.

Ein Beispiel: V. arbeitet als Vertriebsmitarbeiter im Bereich Sales und Marketing. Er ist jung und im Web sozial gut vernetzt. Für seine Firma vertreibt er ein Produkt und die dazugehörenden Folgelieferungen. Er akquiriert sehr erfolgreich im Kreis seiner Bekannten und sonstigen (Internet-)Kontakte und regelt seine gesamten diesbezüglichen Kundenkontakte über seinen Xing-Account.

Quelle: Fotolia, Pixelwolf
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Um die Folgelieferungen immer rechtzeitig anzubieten und zu verkaufen, hat V. sich Wiedervorlagen in seinem Outlook-Kalender im Büro notiert. Dabei hat er jeweils die Namen der Kontakte eingetragen. Da V. kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in seinem Arbeitsvertrag hat, wechselt er irgendwann zu einem Konkurrenten. Sein Nachfolger übernimmt seinen Kalender und kann mit den namentlich bezeichneten Wiedervorlagen nichts anfangen. Der Umsatz bricht ein.

Das Problem: Kann die Firma von V. die betreffenden Xing-Daten herausfordern? Wem gehören die Daten?

In diesem Zusammenhang gilt zunächst der Grundsatz, dass ein Arbeitnehmer die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die Tätigkeit notwendig sind auch am Arbeitsplatz hinterlassen muss und diese nicht bewusst unterschlagen oder beseitigen darf.

Hätte V. also eine "normale" Kundenkartei in seinem Schreibtisch hinterlassen oder auf seinem Dienst-PC gespeichert, wäre die Frage klar zu beantworten. Selbstverständlich dürfte dann der Arbeitgeber diese nutzen und hätte auch Anspruch auf Herausgabe, für den Fall, dass V. die Kundendatei mitgenommen hat.

Teaserbild: fizzgig, Fotolia.de

Was aber gilt im Bereich von sozialen Netzwerken?

Für die Beantwortung der Frage, ob der Arbeitgeber den gesamten Account oder auch nur einzelne Kundendaten herausverlangen kann, stellt sich zunächst die zentrale Frage, wem der Xing-Account selbst "gehört".

Dafür sind verschiedene Parameter maßgeblich:

Danach sind dann verschiedene Varianten denkbar:

privater & dienstlicher Account

Rein privater Account

Handelt es sich um einen Account mit rein privatem Charakter (kein Corporate Design), mit der privaten E-Mail-Anschrift, der privaten Adresse, der auch privat bezahlt wird, dürfte der Fall eindeutig sein. V. dürfte in dieser Situation seinen Account selbstverständlich behalten und weiter nutzen, müsste allerdings die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit notwendig sind, dem ehemaligen Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Es könnten also verschiedene (Kunden-)informationen herausverlangt werden.

Zwischenstand: Die für die ordnungsgemäße Abwicklung erforderlichen Informationen insbesondere die Kontaktdaten hat V. an die alte Firma herauszugeben.

Noch ein Zwischenstand: Jedenfalls muss V. auch in diesem Fall dem Arbeitgeber keinen direkten Zugang oder Zugriff auf seinen Account gewähren.

Rein dienstlicher Account

Handelt es sich jedoch um einen rein dienstlichen Account, den der Arbeitgeber auch bezahlt müsste V. den Account, auch wenn er zwischenzeitlich seine privaten Kontakte hierüber organisiert wohl komplett herausgeben. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten müsste dem Mitarbeiter möglicherweise die Gelegenheit gegeben werden, rein private Kontakte und Korrespondenz zu löschen.

IT-Freaks überall
Apple-Fanboy
Wahrscheinlich der bekannteste und derzeit häufigste Typ in dieser Liste: der Apple-Fanboy. Er ist in freier Wildbahn leicht ausfindig zu machen: Straßencafés großer Metropolen sind sein natürliches Habitat. Umgeben von einem Macbook Air, einem iPhone 3GS, einem iPad und einem iPod Nano oder Touch, mit weißen Steckern im Ohr, erwartet er stündlich neue bahnbrechende Produkte.
Twitter-Devot
Es gibt keinen chinesischen Reissack, der nicht wichtig genug wäre, um über ihn zu schreiben. Twitter-Devoten scheren sich eigenen Angaben zufolge häufig nicht um die Zahl ihrer Follower, kennen diese auf Nachfrage aber bis auf die dritte Nachkommastelle genau. Sie schreiben in ihrer eigenen Twitter-Sprache aus Abkürzungen und #Hashtags. Das Allerschlimmste, was ihnen passieren kann, ist dennoch etwas anderes: der Fail Whale!
Microsoft-Glaubensbruder
Die natürlichen Feinde der Apple-Fanboys sind die Microsoft-Gläubigen. Windows, Office und IE zu verlassen ist für Angehörige dieser Art undenkbar. Sie interpretieren die Software-Entwicklung der vergangenen dreißig Jahre in einer ganz eigenen Weise - Träger weißer Kopfhörer und Pinguine kommen darin nicht vor.
Google-Groupie
Eine schwer auszumachende Art: Google-Groupies verstecken sich mitunter gerne und vermeiden die direkte Konfrontation mit ihren natürlichen Feinden. Am besten sind sie wohl als clevere, häufig bebrillte Wesen anzusehen, die alles, aber wirklich alles, über das Internet erledigen. Ein weiteres Indiz: Sie lieben es, aus Nomen neue, bis dato unbekannte Verben zu bilden.
Facebook-Fanatiker
Sie sind derzeit wirklich überall: Eine 16-jährige Schülerin, eine 42-jährige Mutter oder ein 69-jähriger Renter - alle könnten sie dazugehören. Facebook-Fanatiker leiden am Zwang zu virtuellem Voyeurismus - und das wirklich stark. Sie haben rein gar nichts zu verbergen und scheren sich nicht darum, wie Zuckerberg und Konsorten ihr Geld verdienen. Arttypischer Wutausbruch gegenüber dem Monitor: "Ey Alter, ich will endlich die peinlichen Fotos der Party gestern abend sehen, zu der ich wieder nicht eingeladen war!"
Salesforce-Jünger
Sprechen Sie NIEMALS über traditionelle Software-Lösungen, wenn ein Salesforce-Jünger in der Nähe ist (gleiches gilt übrigens auch für den Oracle-Überflieger vom nächsten Bild)! Sonst passiert überlicherweise folgendes: Er holt Marc Benioffs Buch aus dem Nachttisch hervor und liest ihnen einige Stunden lang vor. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie es mit einem Salesforce-Jünger zu tun haben, reden Sie mit ihm über die "Force" an sich. Nimmt er die Worte "Jedi" oder "Skywalker" daraufhin nicht in den Mund, ist er einer!
Oracle-Überflieger
Ihre selbstgefällige Arroganz wird nur durch die ihnen eingebläute Ehrerbietung gegenüber Larry Ellison übertroffen. Oracle-Überflieger sind in allem besser als Sie: Luftakrobatik, Gesichtshaar, Programmieren, Golfspielen, Umsatzzahlenrechnen. Weitere Indizien: Vorliebe für asiatische Kunst, Hochseeyachten und feindliche Übernahmen.
RIM-Süchtiger
Wie ein vorsichtiges Gnu, dass ihre Kälber bewacht, nimmt ein RIM-Süchtiger niemals den Blick von seinem BlackBerry - dagegen sind die iPhone- und Android-Fans harmlos. In der Geschäftswelt drehen sie mit gesenktem Haupt und sich ständig über der Tastatur bewegenden Fingern ihre Runden - egal, ob auf dem Flur, im Meeting oder auf dem Klo. Begründen tun sie das mit dem Ausspruch: "Ich bin produktiv - Sie ja anscheind nicht!" Beim Abendessen referieren sie dann mehrere Stunden über den aktuellen Akkustand des Geräts.
IBM-Follower
Kommen wir zu einer der ältesten Arten im High-Tech-Ökosystem, dem Biggus Mainframi. Sie hat sich im Laufe der Jahre den aktuellen Gegebenheiten immer wieder angepasst. Derzeit tragen Angehörige der Spezies blaue Frackhemden aus Frankreich und betätigen sich nebenbei als lebende Ausstellungsflächen für potthässliche Krawatten. Woran Sie einen IBM-Follower erkennen: an einer unauffälligen Kombination aus Selbstvertrauen und Anspruchsdenken.
Cisco-Getriebener
Hier geht es um Hardcore-IT. Cisco-Getriebene denken beim Wort "ausloten" niemals an Wasser und beim Wort "Leitung" ausschließlich an Bandbreite. Achja: "Netzwerken" hat für sie auch rein gar nichts mit anderen Menschen zu tun. Häufigster Auffindeort: summende Rechenzentren mit Tausenden Switches, Router und vielfarbigen Ethernet-Kabeln. Wer ihnen etwas Gutes tun möchte, schenkt ihnen einen Abend, an dem sie sich reihenweise Decken anschauen dürfen - alle prall gefüllt mit Wireless-Routern.
SAP-Verteidiger
Gediegen. Dezent. Mehrsprachig. Diese "stillen Eigenschaften", bestens zur Schau getragen von drei ehemaligen Walldorfer Vorständen, beschreiben den Charakter von SAP-Verteidigern sehr gut. Leider werden sie fälschlicherweise manchmal für IBM-Follower gehalten. Dabei ist der Unterschied doch einfach zu erkennen: Wer "NetWeaver" korrekt aussprechen oder beliebte Walldorfer Lokalitäten aufzählen kann, kann kein IBM-Follower sein.
VMware-Enthusiast
Was nicht virtuell ist, ist bei VMware-Enthusiasten unbeliebt - ob es nun ein Desktop, ein Server oder ein Online-Flirt ist. Dieser Typus ist oft völlig überzertifiziert - auf jedem Zeugnis ein anderes Akronym. Die VMware-Enthusiasten sind schuld am Hypervisor-Hype und am aktuellen Cloud-Computing-Megahype. Nebenbei jobben sie häufig im Call-Center bei 0900er-Data-Center-Entsorgungs-Hotlines.

Mischformen

Mischformen der obigen Kriterien sind allerdings deutlich schwieriger einzuordnen. Eine Variante wäre, dass es sich zwar um einen privaten Account (E-Mail-Adresse, Anschrift ) handelt, aber der Arbeitgeber bezahlt. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass zwar die Arbeitgeber E-Mail-Anschrift angegeben, aber die private Adresse etc. Weitere Mischformen sind denkbar, deren Beurteilung sich an den oben dargestellten Kriterien zu orientieren hätte.

Eine Pflicht zur Herausgabe des gesamten Accounts wird man in den meisten dieser Fälle wohl nicht begründen können. Insbesondere der Grundsatz, dass die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit des Arbeitgebers notwendig sind auch am Arbeitsplatz hinterlassen werden müssen, spricht allerdings dafür, dass auch nach deutschem Recht in den allermeisten Fällen ein Anspruch des Arbeitgebers auf Herausgabe der im jeweiligen Social Network Profil gespeicherten Kundendaten und gegebenenfalls auch entsprechender Korrespondenz besteht.

Nutzung der Sozialen Medien während der Arbeitszeit?

Die Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit stellt sich - auch unabhängig von den obigen Fragen - als schwieriges Thema dar.

Legt man die herrschende Rechtsprechung zugrunde darf ein Mitarbeiter - vorbehaltlicher ausdrücklich anderslautender Regeln oder nachweislicher Duldung im Unternehmen - private Kontakte grundsätzlich nur über einen privaten Account und natürlich auch nur in seiner privater Zeit pflegen. Private Kontakte während der Arbeitszeit über Social Networks oder andere Internetmedien wären ein sogenannter "Arbeitszeitbetrug" und könnten gegebenenfalls mit den entsprechenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen sanktioniert werden.

Eine ganz anderes Problem ist die Zulässigkeit entsprechender Kontrollmaßnahmen durch den Arbeitgeber. Auf diese Frage, die maßgeblich davon abhängt, inwieweit der Arbeitgeber die Nutzung von E-Mails oder Internet zu privaten Zwecken freigegeben hat oder auch nur duldet, soll hier nicht näher eingegangen werden.

Wer darf die Kontakte künftig nutzen?

In allen Varianten ist deutlich geworden, dass jedenfalls der ehemalige Arbeitgeber von V. die Kontaktdaten beanspruchen kann und diese selbstverständlich auch künftig in ihrer vertrieblichen Tätigkeit nutzen darf.

Weiterhin stellt sich aber die Frage, ob auch V. selbst im Rahmen seiner weiteren beruflichen Tätigkeit die Kontakte, die er über diesen Account aufgrund seiner Tätigkeit geknüpft hat, nutzen darf.

Klar ist zunächst, dass V. nach Überlassung des Accounts oder der darin enthaltenen Kundendaten sicherlich keine ausdrückliche Kopie der Kundendaten mitnehmen dürfte. Dies ist im Zusammenhang mit Kundenkarteien ausdrücklich für unzulässig erklärt worden. Er dürfte aber wohl - sofern wie im obigen Fall kein Wettbewerbsverbot nach Vertragsende besteht - all die Kontakte, die er noch "auswendig" kennt, selbstverständlich nutzen. Selbstverständlich dürfte er auch seine privaten Kontakte weiterhin nutzen. Das gemeinhin verwendete, tatsächlich natürlich etwas etwas illusorische Bild in diesem Zusammenhang ist, dass der Mitarbeiter all die Kundeninformationen weiternutzen dürfte, die er auch im Kopf hat.

Komplexer würde diese Thematik dann noch einmal, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bestünde. Dann könnte sich die Kontaktaufnahme mit ehemaligen Kunden über XING & Co sogar als Verstoß gegenüber dem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Wettbewerbsverbots darstellen. Dies könnte gravierende Folgen nach sich ziehen.

Twitter-Alternativen
Co-op
Hier können Sie Updates posten, Fragen stellen, Links tauschen und die Zeit messen. Geben Sie Ihren täglichen Terminkalender für die Kollegen frei und durchwühlen Sie Ihr Nachrichtenarchiv nach abgelegten Informationen. In den ersten 30 Tagen kostenlos.<br /><br /> <a href="http://coopapp.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Cyn.in
Verknüpft Collaboration-Werkzeuge wie Wikis, Social Networks, Blogs, Filesharing-Dienste, Mikroblogs und Diskussionsforen innerhalb einer sicheren Enterprise-Plattform. Erhältlich sind kostenlose und kostenpflichtige Accounts.<br /><br /> <a href="http://www.cynapse.com/cynin" target="_blank">Zum Angebot</a>
Jaiku
Ähnelt Twitter sehr, wird aber von Google unterstützt. Updates können via Web, Instant Messenger und SMS gepostet werden. Darüber hinaus werden Drittanbieter-Applikationen unterstützt. Kostenlos.<br /><br /> <a href="http://www.jaiku.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Obayoo
Legen Sie ein privates, sicheres Netzwerk für Ihr Unternehmen an. Unterstützt Nachrichtenarchivierung und das Erstellen neuer Gruppen samt umfangreicher Einladungsfunktionen. Kostenlos.<br /><br /> <a href="http://obayoo.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Present.ly
Legen Sie für jedes Projekt und jedes Thema eine eigene Gruppe an. Sie können Dokumente, Videos und Audiodateien untereinander austauschen. Auch vom Mobiltelefon aus erreichbar. Kostenlos nur für Endkunden. Enterprise-Version ist kostenpflichtig.<br /><br /> <a href="http://presentlyapp.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Sharetronix
Wie bei Twitter sind nur maximal 160 Zeichen erlaubt. Bookmarken Sie Ihre Lieblingspostings, versenden Sie Direct Messages und vergeben Sie bis zu zehn Tags, um Interessen, Hobbys oder Beruf eines Users zu beschreiben. Kostenlos.<br /><br /> <a href="http://sharetronix.com/opensource/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Snipia
Projektgruppen anlegen, den Gruppenmitgliedern Aufgaben zuweisen, Statusupdates posten, Dateien gemeinsam mit Teammitgliedern bearbeiten. Kostenlos.<br /><br /> <a href="http://www.snipia.com/login.html" target="_blank">Zum Angebot</a>
Socialcast
Neben öffentlichen und privaten Diskussionsgruppen sowie E-Mail-Integration können Sie Infos nach eigenen Kriterien filtern und Ihre Kontakte anhand Ihrer Personendaten, Verbindungen untereinander und ihrer Nachrichten analysieren. Neben kostenlosen Accounts gibt es auch kostenpflichtige.<br /><br /> <a href="http://www.socialcast.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Socialtext
Greifen Sie via Browser, Handy oder einer Adobe AIR-Applikation zu. Ein Wiki, Social-Network-Profile und Activity Stream warten auf Sie. Kostenpflichtig.<br /><br /> <a href="http://www.socialtext.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
StatusNet
Integrieren Sie Ihren Mikroblog in Ihre Unternehmens-Website. Unterstützt Filesharing, Projektgruppen, anpassbare Hintergründe und mobilen Zugriff. Darüber hinaus wartet das Programm mit eigenen Plug-ins und Apps auf. Lediglich der Support kostet etwas.<br /><br /> <a href="http://status.net/" target="_blank">Zum Angebot</a>
WorkSimple
Das Tool für Führungskräfte: Lassen Sie sich Ihre Termine über ein personalisiertes Dashboard anzeigen und archivieren. Mit Buddy-Empfehlungsfeature und Performance-Messer für Ihre Angestellten. Kostenlose und kostenpflichtige Accounts.<br /><br /> <a href="http://www.getworksimple.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>
Yammer
Zu guter Letzt die wohl bekannteste Twitter-Alternative fürs Business: Bauen Sie sich Ihr eigenes Social Network im Unternehmen auf und diskutieren Sie in Projektgruppen. Zugriff über den Desktop, Instant Messenger oder Mobiltelefon inklusive SMS. Kostenlose und kostenpflichtige Accounts erhältlich.<br /><br /> <a href="https://www.yammer.com/" target="_blank">Zum Angebot</a>

Was hilft?

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es daher bereits aus Transparenzgesichtspunkten sinnvoll und fast schon zwingend, vorher Klarheit zu schaffen und klare vertragliche Regelungen zu treffen. Dies gilt auch und gerade hinsichtlich der Weiternutzung beruflich eingesetzter Accounts, aber auch der auf diesem Wege erworbenen (Kunden-)Daten. Denkbar sind insoweit einzelvertraglich Regelungen oder aber - was sich insbesondere in größeren Unternehmen empfiehlt - klare Angaben in sogenannten Social Media Guidelines.

Der dienstliche Einsatz von Sozialen Netzwerken und anderen modernen Internetmedien macht im allgemeinen nur Probleme, wenn eine unklare Gemengelage vorliegt. Es sollte klar geregelt werden, wer, was, wann und wie jeweils nutzen darf. Dabei kann es aber nicht so sein, dass die Nutzer Sozialer Medien mit dem Ende ihres Arbeitsverhältnisses auch ihre "elektronische Identität" beim Arbeitgeber hinterlassen müssen.

Vorzugswürdig scheint eine interessengerechte (aber ausdrückliche) Regelung, die eindeutig festschreibt, was und welche Informationen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisse herausgegeben werden müssen. Dabei sind insbesondere die oben schon angedeuteten und von der Rechtsprechung bestätigten Interessen des Arbeitgebers miteinzubeziehen, dass die Informationen, die bei ordnungsgemäßer Organisation für die weitere Tätigkeit notwendig sind auch am Arbeitsplatz hinterlassen oder herausgegeben werden müssen.

Zusammenfassung

Die eingangs aufgeworfene Frage, ob das rechtliche Instrumentarium noch passt oder zu altbacken oder verstaubt ist, kann einfach beantwortet werden: Das Arbeitsrecht passt weitgehend, es ist nur auf gänzlich neue Sachverhalte anzuwenden. Bei vielen Problemen bedarf es nicht zwingend neuer gesetzlicher Regelungen.

Die abstrakt generell gefassten arbeitsrechtlichen Normen sind nur mit den bisherigen Wertungen und Maßstäben auf die neuen Sachverhalte anzuwenden. Neue gesetzliche Regelungen sind in aller Regeln nicht erforderlich. Sie unterliegen im Übrigen der Gefahr von situativen Modegesetzen, die einen kurzfristigen technischen und stimmungsmäßigen Sachstand wiedergeben und dabei die erforderliche Abstraktheit vermissen lassen.

Arbeitgeber wie Arbeitnehmer tun allerdings gut daran hinsichtlich der neu auftretenden und unbestreitbaren Probleme saubere, einzelvertragliche oder kollektivvertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag oder auch in ergänzenden Social Media Guidelines zu treffen. Dabei sollte der Gefahr widerstanden werden hier nur "warme Worte" mit Apellen und Erläuterungen zur Massenwirkung des Internets niederzulegen, sondern hier sind arbeitsrechtlich klare und relevante Ansagen gefragt.

Kontakt:

Die Autorin Dr. Birte Keppler ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Dozentin bei der Rechtsanwaltskammer für Rechtsfachwirte/-innen. Tel: 0711 228 54 50, bkeppler@diempartner.de, Internet: www.diempartner.de. Besuchen Sie auch den Blog unter www.rechtzweinull.de.

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