Was Sie jetzt unternehmen sollten

50.000 Euro Bußgeld für "Gefällt mir"-Button?

19.08.2011
Der Datenschützer Thilo Weichert wirft dem Online-Netzwerk Facebook schwere Verstöße gegen Datenschutzgesetze vor und droht mit hohen Bußgeldern. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, was zu tun ist.
Kann dieser Button Sünde sein?
Foto: Fotolia/Steffen Persiel

Facebook nehme eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar personifizierte Profilbildung vor, erklärte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, dessen Leiter Weichert ist. Weichert fordert alle Betreiber von Webseiten in seinem Bundesland auf, ihre Facebook-Fanseiten und die "Gefällt mir"-Buttons zu entfernen. Wer diese anklicke, gebe automatisch seine Verkehrsdaten weiter - selbst, wenn er nicht Mitglied bei Facebook sei. Das Netzwerk erstelle daraufhin ein Nutzungsprofil. Weichert setzte den Web-Anbietern eine Frist bis Ende September, um diese Datenweitergabe zu stoppen. Sonst drohten im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei Wilde - Beuger - Solmecke stellt fest: "Nicht nur für Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein besteht jetzt dringender Handlungsbedarf!" Wer den Facebook-Gefällt-mir-Button weiter nutzen wolle, müss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sehe derzeit wohl so aus, dass der Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite eingebunden werde. Erst mit dem Klick auf dieses Bild werde dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. Eine solche technische Einbindung führt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook übertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht.

Auf der folgenden Seiten lesen Sie, wie wasserdichte Datenschutzbestimmungen aussehen sollten.

Was ist ein "Like"-Button?
Soziale Netzwerke wie Facebook und Co. haben einen ungeahnten Hype ausgelöst. Ein Beispiel hierfür ist der "Like-Button" von Facebook. Doch Vorsicht, es lauern rechtliche Stolperfallen.

Facebook bietet den Betreibern externer Website eine einfache Möglichkeit, ihren Internet-Auftritt mit dem sozialen Netzwerk zu verküpfen.

Ein Besucher der jeweiligen Site, der auf diesen Button klickt und gleichzeitig in Facebook eingeloggt ist, bekundet damit seine Sympathie für die Site oder einem bestimmten Produkt.

Diese Sympathiebekundung ist in seinem Profil und für alle seine Facebook-"Freunde" ersichtlich.

Die dazu notwendigen Daten werden mit dem Klick an Facebook übermittelt.

Datenschutzbestimmungen überarbeiten

Ein Muster für eine solche Datenschutzbestimmung ist auf der Website der Kanzlei zu finden. So hat der Radiosender SW3 diese Lösung bereits im Einsatz. In den dortigen Datenschutzbestimmungen heißt es dazu: "Für die Gefällt-mir- (Facebook) und +1-Knöpfe (Google) - die du unter vielen Seiten findest - haben wir eine zweistufige Lösung eingerichtet: Damit du bei einer Seite auf SWR3.de 'Gefällt mir' oder '+1' drücken kannst, musst du erst auf den Button klicken und ihn aktivieren; nur dann wird eine Verbindung mit den Facebook- oder Google-Servern aufgebaut und du kannst mit einem zweiten Klick den Beitrag deinen Freunden empfehlen."

Christian Solmecke erklärt, dass sich erst im März auch auch das Landgericht Berlin mit dem Facebook Gefällt-mir-Button auseinandergesetzt habe. Seinerzeit wurde entschieden, dass Wettbewerber wegen der fehlerhaften Einbindung des Gefällt-mir-Buttons sich jedenfalls nicht gegenseitig abmahnen können.Viele Online-Händler atmeten auf, da eine Abmahnwelle so frühzeitig gestoppt werden konnte. "Mit der neuerlichen Ankündigung der Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein besteht nun aber wieder dringender Handlungsbedarf", so der Kölner Anwalt. (sh, mit Material der dpa und der Medienrechtskanzlei Wilde - Beuger - Solmecke / Quelle Teaserbild Homepage: Fotolia, r. classen)