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AMD fordert Einblick in Intel vs. Intergraph

25.10.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Advanced Micro Devices (AMD) hat bei einem Bezirksgericht in Kalifornien die Herausgabe von nicht öffentlichen Unterlagen aus einem Kartellprozess beantragt, den Konkurrent Intel vor geraumer Zeit mit dem Workstation-Hersteller Intergraph ausgefochten hatte (das Verfahren war 1999 abgeschmettert worden). AMD geht davon aus, dass sich in den Akten Beweismaterial findet, das relevant für eine vor einem Jahr bei der EU eingereichte eigene Antitrust-Beschwerde sein könnte.

Intel will nun seinerseits die Herausgabe der Prozessunterlagen verhindern. Diese enthielten Firmengeheimnisse und stünden in keinem Zusammenhang mit AMDs europäischer Attacke. Die EU-Kommission habe die Akten nicht angefordert, und Intel kooperiere bei der Ermittlung ohnehin mit Brüssel. AMD hatte seine Beschwerde im Oktober vergangenen Jahres gemeinsam mit der taiwanischen Via Technologies eingereicht. Beide Unternehmen sind der Ansicht, Intel besitze eine Monopolstellung im Prozessorgeschäft und schädige den Wettbewerb durch missbräuchliche Marketing-Praktiken. Im Falle einer Verurteilung droht Intel - rein theoretisch wohlgemerkt - eine Strafe von zehn Prozent des Konzernumsatzes.