Streit um Amazons Go-Läden in New York

Amazon wegen biometrischer Überwachung verklagt

20.03.2023
Von 
Jürgen Hill ist Chefreporter Future Technologies bei der COMPUTERWOCHE. Thematisch befasst sich der studierte Diplom-Journalist und Informatiker derzeit mit aktuellen IT-Trendthemen wie KI, Quantencomputing, Digital Twins, IoT, Digitalisierung etc. Zudem verfügt er über einen langjährigen Background im Bereich Communications mit all seinen Facetten (TK, Mobile, LAN, WAN). 
In New York sieht sich Amazon mit einer Sammelklage konfrontiert, weil der Konzern angeblich Kunden seiner Go-Stores nicht über die Erfassung biometrischer Daten informiert hat.
In New York läuft eine Klage gegen Amazon wegen der Erfassung biometrischer Daten.
In New York läuft eine Klage gegen Amazon wegen der Erfassung biometrischer Daten.
Foto: Amazon

In New York verklagt Alfredo Alberto Rodriguez Perez laut einem Bericht von engadget Amazon wegen seiner Go Stores. In der Klageschrift wirft er dem Konzern vor, die biometrischen Daten der Kunden zu erfassen, indem die Handflächen gescannt würden, um sie zu identifizieren. Ferner würden Techniken wie Computer Vision, Deep-Learning-Algorithmen und Sensorfusion angewendet, um die Form und Größe des Körpers eines jeden Kunden zu messen. Auf diese Weise würde sie ebenso identifiziert, um dann zu verfolgen, wo sie sich in den Läden bewegen, und was sie kaufen.

Verstoß gegen New Yorker Gesetz

Grundsätzlich ist die Erfassung biometrischer Daten auch in New York erlaubt. Allerdings gibt es in der Stadt seit 2021 ein Gesetz, das von Unternehmen verlangt, gut sichtbare Schilder anzubringen, wenn sie biometrische Daten von Kunden erfassen. Dazu zählen etwa Gesichtsscans und Fingerabdrücke. Das habe Amazon, so der Kläger, nicht getan. Vielmehr hätte das Unternehmen erst über ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Schilder über seine biometrischen Tracking-Aktivitäten aufgestellt.

Biometriedaten widerrechtlich erfasst?

Stein des Anstoßes sind unter anderem die Amazon-Go-Handscanner.
Stein des Anstoßes sind unter anderem die Amazon-Go-Handscanner.
Foto: Amazon

Ferner beschuldigt Perez in seiner Klage den Konzern, die Kunden auf den Hinweisen falsch zu informieren. So heiße es auf den Schildern, dass Amazon die biometrischen Daten nur dann erfasse, wenn sich die Kunden für eine Anmeldung bei Amazon One entscheiden. Diese Darstellung sei falsch. Vielmehr würde die Go-Läden, so heißt es in der Klageschrift, biometrische Identifikationsdaten jedes einzelnen Kunden erfassen.

Das Prinzip der Go Stores

die Amazon-Go-Stores geben Kunden die Möglichkeit, alle Produkte aus den Regalen zu nehmen und den Laden zu verlassen, ohne zur Kasse gehen zu müssen. Hierzu werden die Bewegungsdaten der Kunden erfasst. Um die Läden betreten zu können, müssen die Kunden einen Code aus der Amazon-App mit einer angeschlossenen Kreditkarte scannen. Einige Filialen bieten jedoch auch Amazon One, den handflächenbasierten Identitäts- und Zahlungsdienst des E-Commerce-Riesen, als Zugangsoption an.

Amazons Verteidigung

Amazon verwendet nach eigener Darstellung keine biometrischen Technologien.
Amazon verwendet nach eigener Darstellung keine biometrischen Technologien.
Foto: Amazon

Gegenüber NBC News verteidigte ein Amazon-Sprecher die Praktiken und Technologien des Unternehmens. So setze Amazon keine Gesichtserkennung ein. Ferner seien die Systeme, die Amazon zur Identifizierung der Kunden in den Go-Stores verwende, keine biometrische Technologie. "Nur bei Kunden, die sich bei Amazon One anmelden und sich dafür entscheiden, dass sie identifiziert werden, indem sie ihre Handfläche über das Amazon-One-Gerät halten, werden die biometrischen Daten der Handflächen erfasst", so Amazon. Des Weiteren erhielten diese Personen während des Anmeldeprozesses entsprechende Datenschutzinformationen.

Der Ausgang der Klage, so vermutet engadget, könnte davon abhängen, ob das Gericht die Körperform und -größe einer Person als biometrische Informationen ansieht oder nicht.