Am Arbeitsplatz: Um Kopf und Kragen gesurft

26.07.2007
Von 
Alexander Freimark wechselte 2009 von der Redaktion der Computerwoche in die Freiberuflichkeit. Er schreibt für Medien und Unternehmen, sein Auftragsschwerpunkt liegt im Corporate Publishing. Dabei stehen technologische Innovationen im Fokus, aber auch der Wandel von Organisationen, Märkten und Menschen.

5. Fazit für Arbeitnehmer

Es gilt der Grundsatz: Fragen kostet nichts. Jeder Arbeitnehmer sollte sich (vor allem bei Antritt einer neuen Stelle) darüber informieren, wie das private Surfen im Unternehmen gehandhabt wird. Wer einfach eine Duldung beziehungsweise Erlaubnis unterstellt und lossurft, kann schnell in die Falle tappen. Mit einer schriftlichen Aussage der Personalabteilung hat man eine gewisse Sicherheit – sofern die Personalabteilung überhaupt in der Lage ist, eine umfassende Antwort auf die Frage zu geben. Ansonsten gilt der gesunde Menschenverstand: Zeitliche und rechtlich-moralische Grenzen sind in jedem Fall einzuhalten, wobei es irrelevant ist, ob der Arbeitgeber privates Surfen erlaubt, duldet oder verbietet. Wer als Arbeitnehmer zudem auf einer "Abschussliste" steht, muss höchste Vorsicht walten lassen, um die eigene Verhandlungsposition nicht ungewollt zu unterminieren. (ajf)