Die schlechte Nachricht vorweg: Kein Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, das Internet am Arbeitsplatz zu privaten Zwecken zu nutzen. Alles Weitere hängt maßgeblich davon ab, welche Regelung der Arbeitgeber getroffen hat – er verbietet die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz, er erlaubt sie oder er duldet sie. Die drei Optionen unterteilen sich wiederum in verschiedene Sonderfälle, die direkt aus dem Verhalten des Arbeitnehmers abgeleitet werden. Daher ist es nur schwer möglich, verallgemeinernde Aussagen zum privaten Surfen im Büro zu treffen. Dies ist nicht überraschend, handelt es sich doch um ein juristisches Thema – folglich gilt: "Es kommt darauf an …". Die Grauzone ist in diesen Fällen relativ groß, und meistens müssen Richter die Grenzen ziehen. Eine Daumenregel gibt es jedoch: Der privat surfende Arbeitnehmer gibt seinem Arbeitgeber scharfe Munition an die Hand, falls dieser es darauf anlegt, den Mitarbeiter loszuwerden. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte den Browser nur dienstlich verwenden – auch wenn das nicht immer leicht fällt.
Ausgehend von den drei Entscheidungen des Arbeitgebers (verbieten, dulden, erlauben) erläutern wir die Situation rund um das private Surfen am Arbeitsplatz.