Alternative Netze nicht vor 1998

24.02.1995

KOELN (vwd) - Bis zur Aufhebung des Sprachdienst- und Netzmonopols zum 31. Dezember 1997 koennen in Deutschland aufgrund der Gesetzeslage sogenannte alternative Netze nicht freigegeben werden. Darauf hat nun der neue Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesministerium fuer Post und Telekommunikation (BMFT), Klaus- Dieter Scheurle, in Koeln anlaesslich einer Euroforum-Konferenz hingewiesen. Dies gelte auch fuer die Bereitstellung bereits liberalisierter Dienste, wie es etwa die EU-Kommission im ersten Teil ihres Gruenbuchs vorschlaegt. Als Inhaberin der Monopole unterliege die Telekom aber einer besonderen Leistungspflicht. Falls sie dieser nicht nachkomme, gebe es in begrenztem Umfang die Moeglichkeit, einzelne Lizenzen an andere Unternehmen zu vergeben.