Als kostengünstiger Verteiler für Kurz- und Spielprogramme geeignet, aber:Btx zum Softwarevertrieb für DV-Profis kein Thema

28.03.1986

Die Vertriebskosten für Standard-PC-Software sind relativ hoch und können das Sechsfache der Gesamtkosten betragen. Das Verhältnis Entwicklungs-/Marketingkosten ist im Falle von kleineren und billigeren Programmen am ungünstigsten. Im Zusammenhang mit Btx stellt sich die Frage, ob dieses neue Medium zum Vertrieb von Software kostengünstig eingesetzt werden kann.

Wenn Software von einem zentralen System über ein Übertragungsmedium (zum Beispiel Telefonleitung, Datex-P oder Btx) zu intelligenten Endgeräten übertragen wird, um dort gespeichert oder sofort ausgeführt zu werden, spricht man heute oft von Telesoftware.

Btx ist aufgrund seiner flächendeckenden und 24-Stunden-Verfügbarkeit für die Verteilung von Software gut geeignet. Der Vorteil liegt in der Möglichkeit, die neuesten Veränderungen der Software allen Kunden sofort nach der Übertragung in die Btx-Datenbank anbieten zu können, wobei die Verzögerungen für das Erstellen der Datenträger und für postalisches Verschicken entfallen.

Die langsame Übertragungsschwindigkeit (1200 Bit pro Sekunde) im Btx-System setzt der Größe der Teleprogramme in der Praxis Grenzen. Erst nach Einführung von ISDN wird diese Einschränkung entfallen.

CEPT definiert Telesoftware

Auch die Dokumentation der Software könnte über Btx angeboten werden. Hier wäre der externe Rechner mit den flexibleren Abfragemöglichkeiten im Vergleich zur Btx-Datenbank der Post gut geeignet. Die langen Übertragungszeiten (zirka sechs Sekunden pro Textseite) schrecken den Leser eines Handbuchs jedoch noch ab.

Die Fehlermeldungen könnten schon heute über Btx dem Telesoftwarelieferanten mitgeteilt werden.

Das Leistungsmerkmal Telesoftware wurde Anfang Februar 1986 für das deutsche Btx-System auf der Grundlage eines Vorschlages für die internationale Erweiterung des CEPT-Standards definiert.

Das Versenden von Maschinenprogrammen erfordert transparente Übertragung von allen Bits eines Bytes. Die ersten zwei Bits eines CEPT-Zeichens sind jedoch in Deutschland zur Zeit für Steuerzeichen des deutschen Btx-Link-Level-Protokolls reserviert. Deshalb werden die einzelnen Bytes eines zu übertragenden Maschinenprogramms jetzt so umkodiert, daß zum Beispiel nur sechs Bits eines Bytes in einem CEPT-Zeichen dargestellt werden und die verbleibenden zwei Bits erst im nächsten CEPT-Zeichen. Dies ist die sogenannte 3N4-Codierung, das heißt drei Bytes eines Maschinenprogramms werden in vier Bytes durch die Btx-Vermittlungsstelle gesendet. Ein so codiertes Maschinenprogramm kann als eine Btx-Seite in der Btx-Datenbank der Post gespeichert, vom Telesoftwareempfänger abgerufen und nach der Decodierung durch sein telesoftwarefähiges Btx-Endgerät "ausgeführt" werden.

Für die Einführung der sogenannten transparenten Übertragung, in der alle acht Bits eines Maschinenprogramms in einem CEPT-Zeichen von der Btx-Vermittlungsstelle zu den Btx-Endgeräten übertragen werden, ist eine Modifikation der deutschen Btx-Link-Level-Protokolle erforderlich und zu einem späteren Zeitpunkt auch vorgesehen (etwa 1988). Auch vor der Festlegung der deutschen Telesoft-Norm existierten bereits herstellerspezifische Verfahren zur Bereitstellung von Telesoftware. In Deutschland sind folgende Beispiele bekannt:

- IBM PC mit dem IBM-Btx-Adapter

- Mupid

- Commodore C64 mit einigen Telesoftwarekonzepten

- Telesoftwarepaket von ITB

- Rafi-Decoder mit den Telesoftwarekonzepten von InfoTeSys und Geba

Neues Steuerzeichen für Telesoftware

Die Telesoftware kann in Form der Btx-Seiten in der Btx-Datenbank der Post oder in externen Rechnern (ER) gespeichert werden. Die Übertragung der Telesoftware in die Btx-Datenbank der Post sollte aufgrund der, Datensicherheit über Bulk erfolgen. Die auch mögliche Übertragung über die Telefonleitung im Dialog mit dem Online-Editor der Post wird durch kein Link-Level-Protokoll gesichert. Dadurch kann es vorkommen, daß zum Beispiel Maschinenbefehle verfälscht werden. Erst während der Programmausführung nach Abruf der Telesoftware kann ein solcher Fehler festgestellt werden.

Die Übertragung per Bulk/Fe (über die Fernsprechleitung) ist dagegen in Deutschland durch das Link-Level-Protokoll gesichert. Deshalb sind in diesem Falle Übertragungsfehler nicht zu befürchten. Das Einspielen der Telesoftware in die Btx-Datenbank der Post ist auch über das Bulk-Band möglich.

Weil jeder Btx-Teilnehmer Btx-Seiten aufrufen darf, stellt sich für Telesoftware-Anbieter das Problem des Kopierschutzes. Die Anzahl der berechtigten Telesoftware-Empfänger kann mit Hilfe des Btx-Leistungsmerkmals der geschlossenen Benutzergrupen (GBG) eingeschränkt werden. Um die Anzahl der Softwarekopien zu kontrollieren, die von den GBG-Teilnehmern erzeugt werden sind weitere Maßnahmen notwendig, welche allerdings Kosten verursachen. Folgendes Kopierschutzverfahren könnte angewendet werden: In der Btx-Datenbank der Post wird eine nicht lauffähige Programmversion gespeichert. Der entsprechende kopiergeschützte Programmlader wird auf einer Check-Diskette (zum Beispiel das bekannte Prolog-Verfahren) auf dem Postwege verschickt. Die Telesoftware kann nur mit Hilfe dieses Laders gestartet werden.

Der Nachteil dieses Kopierschutzverfahrens liegt darin, daß durch postalisches Verschicken der Check-Diskette ein großer Teil der Einsparungen verlorengeht.

Bei externen Rechnern weniger lukrativ

Besonders im Falle der verbreiteten Standardsoftware können durch Verteilen über Btx außer dem Vorteil der schnellen Aktualisierung auch Kosten für das mehrfache Erstellen von Kopien durch den Anbieter eingespart werden.

In einer Btx-Seite mit 26 Blättern (a bis z) je 1900 Bytes können maximal 37 050 Bytes transparente Daten gespeichert werden (1900x26 x 0,75 = 37 050; der Faktor 0,75 ist darauf zurückzuführen, daß nur sechs Bits eines Cept-Bytes zur Verfügung stehen). Diese Blattfolge kann verkettet und mit einem Seitenaufruf abgerufen werden. Die Übertragung eines solchen Teleprogrammes zum Btx-Terminal dauert zirka sechs Minuten. Größere Teleprogramme erfordern im heutigen Btx-System das Aufteilen in mehrere Btx-Seiten.

Im allgemeinen werden die Kosten für einen Btx-Telesoftware-Anbieter von folgenden Faktoren bestimmt, sofern die Programme in der Btx-Datenbank der Post gespeichert sind:

- Für die Übertragung der Software in die Btx-Datenbank über Bulk/ Fernsprechleitung fallen Telefongebühren im Ortstarif an, bei einer Übermittlung über Band-Bulk müssen die Postpaket-Gebühren entrichtet werden.

- Die Seitenüberarbeitungsgebühren betragen beim sofortigen Einarbeiten zehn Pfennig pro Btx-Seite (bereits im Btx-System verfügbar) und fünf Pfennig beim verzögerten Einarbeiten pro Btx-Seite (zukünftig im Btx-System verfügbar).

- Die Kosten der Verfügbarkeit pro Tag (= Speichergebühren für die Btx-Seiten) belaufen sich auf 7,5 Pfennig für jede Btx-Seite (= maximal 1900 Bytes) im bundesweiten Angebot und 1,5 Pfennig für jede Btx-Seite im regionalen Angebot.

- Eventuelle Kosten für die Einrichtung und Angebot über geschlossene Benutzergruppe (GBG). Die GBG-Berechtigung macht monatlich 50 Mark aus. Pro Mitgliedsadresse und Tag sind 0,015 Mark zu zahlen.

- Eventuelle Kosten der zusätzlichen Kopierschutzmaßnahmen.

Bei Telesoftwareanbietern mit dem Angebot in der Btx-Datenbank des eigenen externen Rechners sieht die Kostenstruktur dagegen so aus:

- Wenn die Telesoftware in der Btx-Datenbank des externen Rechners gespeichert wird, ergeben sich datenvolumen- und dadurch installationsanzahlabhängige Datex-P-Kosten für die abgerufenen Versionen.

- Wird die Telesoftware in der Form der Format-Service-Seiten in der Btx-Datenbank der Post gespeichert, gibt es drei Alternativen:

- Kosten der Übertragung in die Btx-Datenbank der Post

- Speichergebühren für "lokale" Btx-Seiten (1,5 Pfennig pro Tag)

- Seitenüberarbeitungsgebühren wie für "normale" Btx-Seiten

- Eventuell Kosten der zusätzlichen Kopierschutzmaßnahmen

In diesem Zusammenhang muß angemerkt werden, daß sich bei größerer Anzahl der Installationen die Speicherung der Telesoftware als FSS in der Btx-Datenbank der Post empfiehlt, weil dann die Datex-P-Kosten für den Abruf von solchen Btx-Seiten eingespart werden. Die Kosten sollen nun anhand von zwei praktischen Beispielen erläutert werden.

Beim zweiten Beispiel ist das Verschicken des Programmes auf Disketten billiger. Als zusätzliches Handicap muß erwähnt werden, daß das Überspielen ("downloading") eines Pogrammes von 500 KB über Btx zirka eine Stunde und 20 Minuten dauert.

Übrigens: In beiden Beispielen wird davon ausgegangen, daß die Softwareanbieter bereits Informationsanbieter im Btx-System sind und die entsprechende Ausrüstung besitzen.

Wie die Zahlenaufstellungen unter Beweis gestellt haben, kann Btx als kostengünstiger Verteiler billiger Standardsoftware (zum Beispiel Videospiele) benutzt werden, wodurch die installationsanzahlabhängigen Kosten des Anbieters reduziert werden. Besonders bei kleineren Programmen und Demoversionen ist im Falle der Benutzung der traditionellen Vertriebskanäle das Verhältnis von Lizenzgebühren und Verwaltungskosten besonders ungünstig. Btx ist auch zur Einrichtung einer Softwarebörse für Hobbyisten gut geeignet.

Als eine wirtschaftliche Vertriebsmethode der kommerziellen Software ist Bildschirmtext aufgrund des fehlenden Kopierschutzes und langer Übertragungszeiten größerer Programme noch nicht ausgereift liefert jedoch vielversprechende Lösungsansätze, die sich vielleicht nach der Einführung von ISDN durchsetzen werden.