Deckungssumme bis 200 000 Mark:

Allianz versichert Risiken aus dem BDSG

23.09.1977

MÜNCHEN (ee) - Für Risiken, die sich aus den Bestimmungen des am 1. Januar 1978 in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetzes ergeben, hat die Allianz Versicherungsgruppe ein Deckungskonzept entwickelt: Dadurch können Vermögensschäden, die aus fahrlässigen Verstößen gegen das BDSG herrühren, sowie die Kosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren abgedeckt werden. Außerdem umfaßt der Versicherungsschutz die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen aus Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung gespeicherter Daten.

Versichert werden können natürliche und juristische Personen einschließlich Behörden, soweit sie personenbezogene Daten verarbeiten oder verarbeiten lassen. Mit versichert sind Organe und Mitarbeiter, darunter insbesondere auch der Datenschutzbeauftragte, der ja bei seiner Tätigkeit besonderen Haftungsrisiken ausgesetzt ist.

Die Versicherungssummen betragen wahlweise je Versicherungsfall 100 000 und 200 000 Mark, im Rechtsschutzbereich 50 000 beziehungsweise 100 000 Mark pro Versicherungsfall. Der Beitrag richtet sich nach der Art des Unternehmens, der Anzahl der Angestellten sowie nach der Zahl der Personen, deren Daten gespeichert sind.