Das sagen Anwender zur rechtlichen Situation
Hartmut Hopfenzitz, CIO von Woolworth: "Wir haben intern die rechtliche Situation prüfen lassen. Wenn ich etwas käuflich erworben habe und im Vertrag steht, ich habe es gekauft, dann ist es mein Eigentum - Punkt. Kein Mensch darf mir verbieten, dieses Eigentum weiterzuveräußern."
Christian Ude, Oberbürgermeister Landeshauptstadt München: "Die Stadt München sieht nicht ein, für Software mehr als nötig zu zahlen. Über 50 Prozent Ersparnis gegenüber dem Preis für Neuware sprechen eine deutliche Sprache. Nach genauer juristischer Prüfung hatten wir auch keinerlei rechtliche Bedenken. Wir sind der Überzeugung, dass der Handel mit Gebrauchtsoftware vollkommen legal ist."
Sebastian Wendeler, IT-Leiter, Grooveattack GmbH: "Dass der Handel mit gebrauchten Lizenzen den Herstellern ein Dorn im Auge ist, ist nicht weiter verwunderlich. Wer gibt schon gern freiwillig einen Teil seines Gewinns ab? Fakt aber ist, dass der Gebrauchtmarkt für Software juristisch abgesichert ist. Kein Gericht hat gegen den grundsätzlichen Handel mit Lizenzen bisher auch nur einen Einwand erhoben - geschweige denn ein entsprechendes Urteil gefällt."