Alles, was (IT-)Recht ist

03.02.2011
Was hat es mit dem neuen Datenschutzrecht auf sich? Was besagt der IT-Dienstvertrag, hinter dem sich einige Hersteller so gerne verstecken? Wie verhält es sich mit Bildrechten im Web? Unser neues Nachschlagewerk gibt Auskunft.

Gegen geltendes Recht zu verstoßen ist eine Sorge, die eine Vielzahl von IT-Verantwortlichen in Zeiten von Social Web, Outsourcing und zunehmender Regulierung teilt. Immer wieder wird die Redaktion der computerwoche mit IT-rechtlichen Fragen konfrontiert, klärende Beiträge erfreuen sich großen Interesses. Datenschutz- und Urheberrecht sind ein Dauerthema, ebenso Vertrags-, Lizenz- oder auch Arbeitsrecht.

Vor diesem Hintergrund freuen wir uns ganz besonders, die neue, brandaktuelle Auflage des Standardwerks "Lexikon für das IT-Recht" gemeinsam mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH herausgeben zu können. Die Rechtsanwälte Elisabeth Keller-Stoltenhoff, Max-Lion Keller und der mittelfränkische RegierungsvizepräsidentEugen Ehmann haben das Werk - nicht gerade typisch für Juristen - in einer klaren, verständlichen Sprache verfasst. Dabei haben es die Autoren verstanden, die Inhalte so darzustellen und mit Beispielen zu unterfüttern, dass sich Betroffene nicht nur ein Bild machen, sondern auch nützliche Handlungsempfehlungen ableiten können.

Zum Beispiel zum Thema Datenschutz: Im Lexikon wird er auf 22 Seiten in allen wichtigen Details vorgestellt, einschließlich

- Bundesdatenschutzgesetz,

- Datenschutzaudit,

- Datenschutzkontrolle,

- betrieblicher Datenschutzbeauftragter und

- betriebliche Datenschutzerklärung.

Datenschutzverstöße bleiben oft ungeahndet

Auf die Frage, welche Konsequenzen Datenschutzverletzungen in Deutschland haben, heißt es ganz wahrheitsgetreu: "Ordnungswidrigkeiten sind in der Praxis nicht häufig (maximal etwa ein Dutzend Verfahren im Jahr pro Bundesland), Strafverfahren kommen so gut wie gar nicht vor. Die theoretisch mögliche Bußgeldhöhe von bis zu 300.000 € (§43 Abs.3 BDSG) steht nur auf dem Papier, Bußgelder von mehr als 1000 € sind seltene Ausnahmen und betreffen schwerwiegende Fälle. (...) Am häufigsten geahndet wird der Verstoß gegen die Pflicht, der Aufsichtsbehörde auf Anforderung Auskünfte zu erteilen."

Das Lexikon für das IT-Recht ist ideal für all jene Praktiker, die sich erst einmal informieren wollen, bevor sie den Anwalt zu Rate ziehen. Was hat es mit dem aktualisierten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf sich, welche Geschäftspraktiken sind im Online-Handel nicht erlaubt? Was steckt hinter dem Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht, mit dem der Handel von Gebrauchtsoftware steht und fällt? Was beinhaltet der IT-Dienstvertrag, und wie kann es sein, dass ein Dienstleister nicht den mesbaren Erfolg eines Projekts garantieren muss? Ausführliche Antworten finden Leser der computerwoche im neuen "Lexikon für das IT-Recht" - eine Anschaffung, die sich lohnen dürfte! (hv)

Lexikon für das IT-Recht

"Die wichtigsten Praxisthemen von A bis Z für Sie im Überblick".

Preis: 39,95 Euro in der gebundenen Ausgabe, 19,95 Euro als PDF-Download.

Autoren: Elisabeth Keller-Stoltenhoff, Dr. Eugen Ehmann, Max-Lion Keller.

Informationen und Download unter www.computerwoche.de/lexikon.