Richtigstellung:

Alle Rechte beim Arbeitgeber

08.04.1988

In der CW vom 26. Februar 1988 wurden auf Seite 48 zwei Urteile zu der Frage abgedruckt, wem die Nutzungsrechte an Programmen zustehen.

Im zweiten Urteil (OLG Karlsruhe 6 U 9/87) vom 27. Mai 1987 hat das OLG lapidar entschieden, daß in dem Fall, daß ein Mitarbeiter ein Programm erstellt, alle Rechte an dem Programm an den Arbeitgeber übergehen. Leider ist das Wort "Arbeitgeber" in der Veröffentlichung mit dem Wort "Arbeitnehmer" verwechselt worden. Der "markante" Satz des OLG lautet richtig: "Fällt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses das Arbeitsergebnis in den Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers, so erwirbt der Arbeitgeber grundsätzlich das ausschließliche Nutzungsrecht ..."