Forderung der Initiative E-Nef

Aktienoptionen steuerfrei stellen

23.02.2001
BERLIN (CW) - Das European Net Economy Forum (E-Nef), Berlin, fordert eine Neuregelung der Besteuerung von Aktienoptionen bei Mitarbeitern nicht börsennotierter Startup-Unternehmen. Dieser Schritt sei notwendig, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Internet-Firmen zu erhalten.

Aktienoptionen von Beschäftigten nicht börsenorientierter Betriebe werden derzeit laut E-Nef in Deutschland gleich besteuert wie die von etablierten Börsenriesen. Dies behindere Startups bei der Anwerbung und Einstellung dringend benötigter IT-Spezialisten. Bei Aktienoptionen fielen auf die Differenz zwischen dem vorher festgesetzten Ausübungspreis und dem aktuellen Wert der Aktien 53 Prozent Steuern an. Diese Regelung sei mit Blick auf börsennotierte Unternehmen geschaffen worden. Bei ihnen sei die Wahrscheinlichkeit eines Gewinns groß. Die Besteuerung sei zudem sinnvoll, da die Aktienoptionen einer Gehaltszahlung gleichkämen.

Bei Startups hingegen stelle sich die Situation anders dar: Es sei nicht sicher, dass die Option Gewinn bringe. Die Aktienoption, so die Auffassung von E-Nef, "gleicht hier mehr einem ungewissen Investment der Arbeitskraft des Mitarbeiters als einer Gehaltszahlung". Die Wertsteigerung eines Investments sei aber nach Ablauf der Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfrei.

Daraus schließt E-Nef, dass Aktienoptionen bei nicht börsennotierten Firmen steuerfrei sein müssten. Der Vorstoß in diese Richtung diene nur der Angleichung an die internationale Lage bei der Besteuerung von Aktienoptionen. Der Schritt zur Steuerfreiheit sei dringend notwendig, um die "deutschen Internet-Startups im internationalen Ringen um die dringend benötigten IT-Fachleute wieder wettbewerbsfähig zu machen". So die klare Forderung der Berliner Initiative.