Datenschutz stößt auf Widerstand:

Ärzte gegen Weitergabe des ICD-Codes

10.06.1983

ZÜRICH (sg) - In einer Presseerklärung wehrt sich die Gesellschaft der Chefärzte der Zürcher Krankenhäuser gegen die Forderung der Krankenkassen, diesen die Diagnosen von Spitalpatienten in Form eines Codes zu melden. Die Ärzte sind der Auffassung. daß mit der generellen und detaillierten Herausgabe der Diagnose nicht nur das Arztgeheimnis nach Schweizerischem Strafgesetzbuch verletzt wird, sondern auch der Datenschutz.

Die Gesellschaft beschloß in ihrer Mitgliederversammlung den dafür verwendeten ICD-Code der Weltgesundheitsorganisation in Genf bis zur Klärung der Rechtslage nicht zu verwenden.

Wie dazu weiter zu erfahren war, haben bereits zahlreiche Spitalärzte die Herausgabe der detaillierten Diagnose verweigert und statt dessen die bisherige Praxis einer Rahmendiagnose, die die Persönlichkeitssphäre des Patienten nicht verletzt, beibehalten. Die Krankenkassen versuchen nun ihrerseits, dieser Verweigerung durch einen Zahlungsboykott entgegenzutreten. Die Ärzte sind jedoch nicht bereit, diesem Druck nachzugeben. Sie plädieren nötigenfalls sogar für eine richterliche Entscheidung.