Geschäftslage vom Vorstand zu günstig dargestellt:

ADV/Orga-Aktionäre fühlen sich getäuscht

27.01.1989

DUSSELDORF (vwd) - Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitzer e.V. (DSW), Düsseldorf, hat zur Hauptversammlung der ADV/Orga F.A. Meyer AG, Wilhelmshaven, Opposition gegen die Entlastung des Vorstandes angemeldet.

Nach Ansicht der DSW ist durch Falschinformationen den Aktionären des Unternehmens ein erheblicher Schaden entstanden. So habe der Vorstand im Aktionärsbrief vom Februar 1988 versichert, er werde für das laufende Geschäftsjahr wieder ein zufriedenstellendes Ergebnis ausweisen. Ferner rechne er damit, daß bei Fortdauer der positiven Geschäftsentwicklung aus dem Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres eine Nachzahlung der Dividende der Vorzugsaktien für 1986/87 sowie eine Dividendenzahlung für das laufende Geschäftsjahr möglich sei. Noch im April 1988 habe der Vorstand behauptet, das Unternehmen befinde sich in einer Phase äußerst positiver Entwicklung. ADV/Orga weise für 1987/ 88 einen Jahresfehlbetrag von 9,5

Millionen Mark aus, der nur deshalb so niedrig ausgefallen sei, weil das Unternehmen Umsätze von 7,2 Millionen Mark in einer dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Meyer gehörenden Tochter tätigte, die andernfalls erst 1988/89 erfolgswirksam gewesen wären. Dies alles rechtfertigt es nach Ansicht der DSW nicht, den Vorstand zu entlasten.

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