Gesetzentwurf zum Datenschutz:

Adreßbuchverleger fühlen sich behindert

02.11.1984

ZÜRICH (sg) - Grundsätzlich begrüßt der Schweizerische Adreßbuchverleger-Verband (SAV) die Verbesserung des Datenschutzes durch ein entsprechendes Gesetz. Da seinen Mitgliedern jedoch keine Fälle von Datenmißbrauch bekanntgeworden sind, lehnt er den vorliegenden Entwurf ab.

Insbesondere vertritt der SAV die Ansicht, daß der Geltungsbereich des Gesetzentwurfs überrissen ist. Seiner Meinung nach sind allgemein zugängliche und vielfach publizierte Daten wie Adresse, Beruf und Telefonnummer nicht weiter schützenswert.

Die Adreßbuchverleger kritisieren weiter die praxisfremden und teilweise wirtschaftsfeindlichen, selbst für Juristen in ihren Auswirkungen kaum abzuschätzenden Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs. In diesem Zusammenhang fehle es an klaren Definitionen und Regelungen. Auch wird vor einer unbegründeten Kriminalisierung gewarnt. In einer Stellungnahme fordert daher der SAV eine dringende, vollständige Überarbeitung des Gesetzentwurfs, bei der die Mitarbeit von Praktikern aus den direkt betroffenen Wirtschaftszweigen in Kommissionen gewährleistet ist.