Ausschließlich Anwender zur Teilnahme aufgerufen

ADI-Verbund stiftet Preis für benutzernahe Software

27.10.1989

KIEL (pi) - Dem "Frust der Endbenutzer" will der Anwenderverband Deutscher Informationsverarbeiter e.V. (ADI) entgegentreten. Deshalb stiftet der Verband mit Sitz in Kiel zur Feier seines 35jährigen Bestehens im kommenden Jahr erstmals einen mit 10 000 Mark dotierten "Preis für besonders anwendergerechte Lösungen".

"Ideal", so die Ausschreibung, "wäre die Einbeziehung der Endbenutzer bereits in der Planungs-, spätestens der Realisierungsphase". Zur Teilnahme aufgerufen sind Anwender aus der Bundesrepublik Deutschland oder Westberlin, auch wenn sie nicht den Status eines ADI-Mitglieds haben Bewerbungen müssen spätestens am 31 März 1990 in der ADI-Geschäftsstelle, Skipperweg 3, 2300 Kiel 17, eingegangen sein. Schriftliche Rückfragen sind an dieselbe Adresse zu richten.

Gefragt sind Lösungen aus den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung, die auf mittleren oder großen DV-Anlagen gefahren werden können. Idee und Planung müssen vom Anwender stammen; eine Mitwirkung Dritter - zum Beispiel eines Softwarehauses - ist allenfalls bei der Programmierung oder Realisierung erlaubt. Das Urheberrecht sollte beim Anwender liegen - ebenso wie das wirtschaftliche Nutzungs- und verwertungsrecht, über das auch noch nicht anderweitig verfügt sein darf. +