GSDI fordert von Newsletter-Diensten mehr Datenschutz

Abmahnwelle bringt Internet-Gemeinde in Rage

27.07.2001
MÜNCHEN (CW) - Die Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e. V. (GSDI) hat versucht, mit Abmahnungen angebliche Datenschutzverstöße von Newsletter-Diensten einzudämmmen. Während Vereinsvorstand Dirk Felsmann darauf pocht, allein den Datenschutz im Visier zu haben, werfen die Betroffenen dem GSDI-Vorstand vor, die Internet-Serviceanbieter abkassieren zu wollen.

Während der ersten beiden Juliwochen dieses Jahres erhielten verschiedene Anbieter von Newsletter-Diensten Abmahnungen mit einem Bescheid über Anwaltskosten in Höhe von 1286,21 Mark. In den Schreiben, die von der Anwaltskanzlei Klinkert & Kollegen in Hannover ausgestellt wurden, fordert der ebenfalls in der niedersächsischen Landeshauptstadt ansässige GSDI die Betreiber auf, mit ihren Services künftig nicht mehr gegen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.

Zu viele Daten erhoben?Der Verein wirft den Nachrichtendiensten vor, von den Abonnenten neben der E-Mail-Adresse unzulässigerweise auch weitere Nutzerdaten wie Name oder Firma abgefragt zu haben. Laut Gesetz müssten die Dienste jedoch anonymisiert angeboten werden. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) soll dafür sorgen, dass möglichst wenig persönliche Daten gesammelt werden.

Die Selbstdarstellung, nur den Verbraucherschutz im Visier zu haben, nahm jedoch kaum einer der Abgemahnten dem Verein ab. Die Unternehmen fühlten sich abgezockt. Zum Anwalt der Betroffenen ernannte sich das Online-Medium "Advograf", das "Magazin gegen den Abmahnwahn im Internet". In einem offenen Brief an den GSDI-Vorstand Felsmann wirft der Herausgeber Alexander Kleinjung dem Verein vor, rein kommerzielle Interessen zu verfolgen. Eine Abmahnlawine wie sie die GSDI losgetreten habe, werde die Sache des Datenschutzes nicht voranbringen.

Unnötige AnwaltskostenNach Ansicht von Kleinjung hätte die GSDI die Abmahnungen selbst aussprechen können. Dabei wären keine Anwaltskosten angefallen. Ein Verein, der sich zur Aufgabe gemacht habe, die Verbraucher über Datensparsamkeit und die damit zusammenhängenden gesetzlichen Schutzmöglichkeiten aufzuklären, sollte in der Lage sein, die Tatbestände aus eigener Sachkunde heraus zu beurteilen, erklärt der Advograf-Herausgeber. "Das Unvermögen, seinen Vereinszweck zu erfüllen, darf nicht zu Lasten Dritter gehen."

Ferner hätte Felsmann nicht in jedem Einzelfall den Anwalt bemühen müssen, da es sich durchweg um gleichartige Tatbestände handle, argumentiert Kleinjung. Um die Datenschutzbelange zu fördern, wäre es sinnvoller gewesen, mit den betroffenen Unternehmen einen Dialog zu suchen, statt mit den Abmahnungen sofort auf Konfrontationskurs zu gehen. Das vermeintliche Vereinsanliegen spiele in der aktuellen Diskussion über den Verein und die Abmahnwelle keine Rolle mehr, so das Fazit von Kleinjung.

Diesen Vorwurf weist Felsmann zurück. Der Vereinszweck sei nach wie vor, Personendaten im Internet zu schützen. Nach seiner Einschätzung verstoßen mehr als die Hälfte aller kommerziellen Internet-Anbieter in Deutschland gegen Datenschutzbestimmungen. Die Einschaltung der Anwaltskanzlei begründet der GSDI-Vorstand mit der Komplexität der Verstöße. Hier habe man sich juristisch "nicht sattelfest gefühlt".

Allerdings habe man die auf die Abmahnungen folgenden Reaktionen unterschätzt. Dem Verein sei eine Welle der Empörung und des Zornes bis hin zu persönlichen Verunglimpfungen entgegengeschlagen. Am Ende hätten nicht mehr die Datenschutzverstöße, sondern nurmehr die Abmahnungen im Brennpunkt der Diskussion gestanden.

Die Frage, wie der Verein in Zukunft agieren könne, wird im Augenblick diskutiert. Dass eine einfache Mail ausreiche, um Datenschutzverstöße einzudämmen, bezweifelt Felsmann. So habe der Verein beispielsweise das Innenministerium per Mail darauf aufmerksam gemacht, dass der Newsletter der Seite www.sicherheit-im-internet.de ebenfalls Name und Firma abfrage und damit gegen die Datenschutzbestimmungen verstoße. Eine Reaktion der Behörde stehe noch aus.

Das Mittel der Abmahnung werde der Verein vorläufig auf keinen Fall mehr benutzen, verspricht Felsmann. Diese Möglichkeit ist der GSDI momentan auch juristisch verwehrt. Ein Widerspruch gegen die Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen verhindert weitere Aktionen. Der Verein steht erst seit dem 20. Juni dieses Jahres auf dieser Liste. Die Berliner Anwaltskanzlei JBB-Rechtsanwälte begründet den Einspruch mit dem Unvermögen der GSDI, die Belange der Verbraucher wahrzunehmen. Außerdem vermische der Verein Verbraucherinteressen und kommerzielle Ziele. Demnach biete die GSDI auch Beratungsservices auf ihrer Web-Seite an.

In einer offiziellen Erklärung haben die Vereinsverantwortlichen erklärt, die Anwaltskosten selbst zu übernehmen. Allerdings müssten sich die Abgemahnten in einer weiteren Unterlassungserklärung dazu verpflichten, auf Rechtsschritte gegen den Verein zu verzichten. Ferner werde bei weiteren Datenschutzverstößen eine Strafe in Höhe von 10100 Mark fällig. Vertreter von Advograf raten den Betroffenen, diese Erklärung nicht zu unterzeichnen. Die GSDI fordere etwas, was juristisch nicht durchsetzbar sei. Einziger Gewinner dieses Kuhhandels wäre der Verein.