Meistbegünstigungsklausel

Abmahnung für Hotelvermittler HRS vom Bundeskartellamt

11.02.2012
Das Bundeskartellamt hat den Hotelbuchungsdienst HRS ins Visier genommen.

Die Behörde mahnte die mit den Hoteliers vereinbarte Meistbegünstigungsklausel ab. Nach Auffassung der Wettbewerbshüter ist diese Klausel kartellrechtswidrig. Die Abmahnung sei noch keine abschließende Entscheidung, teilte die Behörde am Freitag mit. Das in Köln ansässige Unternehmen (HRS-Hotel-Reservation Service Robert Ragge GmbH) kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

Die mit den Hotelpartnern vereinbarte Meistbegünstigungsklausel soll HRS für das gesamte Angebot im Internet den jeweils besten Hotelpreis, die höchste Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen garantieren. Ab März soll die Klausel noch verschärft werden und auch für das Hotelangebot an der Rezeption gelten. In der Vergangenheit hat HRS nach Angaben des Kartellamtes mehrfach Hotels, die die Meistbegünstigungsklausel nicht einhielten, für weitere Buchungen gesperrt.

HRS sei das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Durch die Best-Preis-Klausel werde Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen. "Newcomern wird der Markteintritt verwehrt. Deshalb stellen die Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar." Die Abmahnung bezieht sich auf die Meistbegünstigungsklausel. Sie erstreckt sich nicht auf die kürzlich von HRS angekündigte Erhöhung der Provisionen, die von vielen Hoteliers beklagt wurde. (dpa/tc)