Gesetze sind nicht neu

Abhörbestimmungen sorgen für Fortbestand des Telefonmonopols

07.03.1997

Vor einer klammheimlichen Verlängerung des Ende 1997 auslaufenden Telefonmonopols der Deutschen Telekom hat das Mitglied der Bundestags-Enquetekommission "Zukunft der Medien", Jürgen Döblin, gewarnt. In einem Gastbeitrag für die Hamburger Zeitung "Welt am Sonntag" verweist Döblin auf die Arbeiten des Bundespostministeriums an den Rechtsverordnungen zum Telekommunikationsgesetz.

Paragraph 88 des Regelwerks verlange von Netzbetreibern umfangreiche technische Einrichtungen zur legalen Überwachung des Telefonverkehrs - zum Beispiel durch die Polizei oder Geheimdienste. Ein neuer Lizenznehmer dürfe den Betrieb erst aufnehmen, wenn diese technischen Einrichtungen installiert seien, schreibt Döblin in seinem Beitrag. Welche Spezifikationen dabei zu erfüllen seien, sei trotz der nahenden Marktöffnung zum 1. Januar 1998 immer noch nicht festgelegt.

Im Bundespostministerium wird dieser Vorwurf dementiert. "Die technischen Spezifikationen stammen aus dem Jahr 1995", äußerte Harald Dörr, Pressesprecher des Ministeriums. Überhaupt sei der Paragraph 88 keine neue Erfindung, sondern beruhe auf einem "uralten Fernmelde-Anlagengesetz-(FAG-)Paragraphen".

Erste Stellungnahmen der Zulieferindustrie weisen laut Döblin auf eine Entwicklungszeit für geeignete Abhöreinrichtungen von rund zwei Jahren hin. Das bedeute, daß tatsächlicher Wettbewerbsbeginn für den deutschen Telekommunikationsmarkt nicht 1998, sondern erst das Jahr 2000 wäre.

Wenig aufgeregt zeigten sich hingegen die Konkurrenten der Deutschen Telekom. "Das Monopol der Telekom wird sowieso erst einmal weiterbestehen", stellte Richard Scheiler, Pressesprecher der Viag Interkom in München, mit Blick auf den 1. Januar 1998 fest. Dabei handle es sich bei dem Problem mit den Abhöreinrichtungen nur um einen Aspekt unter vielen. Andere noch ungeklärte Fragen beträfen zum Beispiel die Themen Nummernportabilität und Interconnection.