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Ab 2003: elektronische Signatur gilt als Unterschrift

28.08.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die elektronische Signatur wird der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Die entsprechenden Regelungen des gestern verabschiedeten "Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften" treten zum 1. Februar 2003 in Kraft. Somit macht es künftig rechtlich keinen Unterschied mehr, ob Bürgerinnen und Bürger behördliche Dokumente mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer unterzeichnen, informiert das Bundesinnenministerium. Laut Innenminister Otto Schily schafft das Gesetz die Grundlage für den Online-Zugang der Bürger zu den Dienstleistungen des Bundes. Somit sei es ein wichtiges Element der E-Government-Initiative der Bundesregierung, über die rund 350 Dienstleistungen der Bundesverwaltung im Internet bereitgestellt werden sollen. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, Steuererklärungen online abzugeben. Das sei nicht nur bequemer

für die Bürger, auch für die Behörden reduziere sich der Aufwand. Da die Daten bereits elektronisch vorliegen, müssen sie nicht erst auf Computersysteme übertragen werden, sagte Schily. (lex)